Das Transgender Network (TGNS) gibt Tipps für Transmenschen, ihre Arbeitskolleginnen und Vorgesetzten.
HÜRDEN ABBAUEN: Wer sich outet, soll nicht um den Job fürchten müssen. (Foto: Keystone)
Die Geschichten von Domenica Priore und Tim V. zeigen: ein Outing ist mit viel Druck verbunden. Besonders die Reaktionen am Arbeitsplatz, der Kolleginnen und Kollegen, der Kundschaft und der Vorgesetzten bringen grosse Sorgen mit sich. Das Transgender Network Schweiz (TGNS) möchte mit seiner Plattform «Trans Welcome» Hilfe bieten. Unter diesem Link gibt es Tipps rund um das Thema Trans am Arbeitsplatz.
GESPRÄCH SUCHEN
Der Verein TGNS rät: Wer sich dazu entscheidet, sich bei der Arbeit zu outen, soll mit der zuständigen Ansprechperson einen Termin vereinbaren. In solchen Fällen kann man sich an die Personalabteilung wenden oder das Gespräch direkt mit der vorgesetzten Person suchen. Warum man sich zu diesem Zeitpunkt zum Outing entscheidet oder wie weit man beispielsweise mit der Geschlechtsangleichung ist, muss man nicht preisgeben. Wichtig in einem solchen Gespräch ist es, sich wohl zu fühlen und man selbst zu sein.
Und wie kann ich als Kollege oder als Vorgesetzte auf ein Outing reagieren? Klar ist: der respektvolle Umgang bei der Arbeit ist zentral. Deshalb hat TGNS eine Liste von Kommunikationsformen zusammengestellt, wie man über Transpersonen im Betrieb reden soll. Dazu gehört es, den neuen Namen und die neuen Pronomen der Person zu verwenden und Kolleginnen oder Chefs zu korrigieren, wenn diese das nicht machen.
UNFREIWILLIG OHNE JOB
Wie wichtig es ist, über das Thema Outing und Transsein am Arbeitsplatz zu sprechen, zeigen die Zahlen: Viele Betriebe sind nicht sehr offen gegenüber Transpersonen. So zeigt eine Umfrage von TGNS, dass rund 20 Prozent der Transpersonen im erwerbsfähigen Alter arbeitslos sind. Wer trans ist, erlebt im Bewerbungsverfahren Diskriminierung. So schreibt das Netzwerk: «Die aussergewöhnlich hohe Quote und lange Dauer der Arbeitslosigkeit bei Transpersonen ziehen seelisches Leid und materielle Not der Betroffenen sowie volkswirtschaftlichen Schaden nach sich.»