Ratgeber
Das müssen Sie wissen, damit es mit dem Wählen klappt

Was tun mit dieser Flut an Wahlunterlagen? Und wie geht schon nur das Panaschieren? Schwierig ist Wählen nicht, aber es gibt ein paar Regeln, die Sie beachten müssen.

PAPIERKRIEG: Vor allem in grossen Kantonen ist die Fülle der Listen und Prospekte erschlagend. Mit den work-Tipps behalten Sie den Überblick. (Foto: Keystone)

Am 22. Oktober 2023 wird das Parlament gewählt, das aus ­Nationalrat und Ständerat besteht. Der Nationalrat vertritt die Bevölkerung, der Ständerat repräsentiert die 26 Kantone. Wer wahl- und stimmberechtigt ist, bekommt die Wahlunter­lagen per Post zugestellt. Darin enthalten sind die Wahlzettel, ein Stimmcouvert, ein Stimmrechtsausweis und die Pro­spekte der verschiedenen Parteien. Mit Hilfe der Pro­spekte finden Sie jene Partei und jene Kandidierenden, die Ihren Anliegen und Interessen entsprechen. Für die Ständeratswahl gibt es ein separates Blatt, auf dem Sie Ihre bevorzugte Kandidatin oder Ihren Kandidaten von Hand eintragen. Für die Nationalratswahl stehen Ihnen Wahlzettel zur Verfügung.

Sie bekommen einen leeren Wahlzettel und mehrere vorgedruckte. Nun haben Sie mehrere Möglichkeiten: Sie können den vorgedruckten Wahlzettel einer bestimmten Partei unverändert ins Stimmcouvert legen. Dann bekommt die Partei so viele Stimmen, wie es Zeilen auf dem Zettel gibt. Die leeren Zeilen zählen als Zusatzstimmen für die auf dem Zettel genannte Partei. Sie können auf dem vorgedruckten Wahlzettel einzelne Namen streichen, dann erhält diese Person keine Kandidatenstimme von Ihnen.

Auf den Parteilisten zählen auch leere Zeilen – für die Partei.

VARIATIONEN. Auf den vorgedruckten Wahlzetteln steht jeder Name nur einmal. Sie können einzelnen Kandidierenden aber auch zwei Stimmen geben. Dafür schreiben Sie ihre vollen Namen mit der Kandidatennummer von Hand auf eine leere Zeile oder zwischen zwei Namen dazu. Aber Achtung: Auf dem Wahlzettel dürfen nur so viele Namen stehen, wie in Ihrem Kanton Sitze zu vergeben sind. Ist die vorgedruckte Liste bereits voll und Sie möchten jemandem eine doppelte Stimme geben, müssen Sie ­dafür einen anderen Namen streichen.

Sie möchten den vorgedruckten Wahlzettel einer Partei einreichen, aber einer oder mehreren Personen einer anderen Partei ebenfalls eine Stimme geben? Das ist möglich und nennt sich Panaschieren. Gehen Sie gleich vor wie beim Kumulieren. Auch hier dürfen nur so viele Namen auf der Liste stehen, wie in Ihrem Kanton Sitze zu vergeben sind.

SELBER AUSFÜLLEN. Statt eines vorgedruckten Wahlzettels können Sie Ihre Favoriten (inklusive Kandidatennummern!) auf dem leeren Wahlzettel selbst eintragen. Die Regeln sind gleich wie beim Kumulieren und Panaschieren. Wenn Sie oben auf dem Zettel den Namen und die Nummer Ihrer Lieblingspartei notieren, bekommt sie die leeren Zeilen als Parteistimmen zugeschrieben. Bleibt das Feld oben leer, zählen nur die Kandidatenstimmen.

UNGÜLTIG. Schreiben Sie unbedingt leserlich: Was nicht entziffert werden kann, wird auch nicht berücksichtigt. Vergessen Sie Ihre Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis nicht. Legen Sie nur Ihre eigenen Wahlunter­lagen ins Couvert. Wahlzettel von Familienmitgliedern beizulegen ist nicht erlaubt.

Offizielle Wahlanleitung: rebrand.ly/wahlanleitung, in leichter Sprache: rebrand.ly/waleicht.


StimmabgabePer Post oder Persönlich

Sie können brieflich oder an der Urne wählen (in einzelnen Kantonen auch online).

Brieflich: Legen Sie die Wahlzettel in das Stimmcouvert und unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis. Stecken Sie beides in das Rücksendecouvert und werfen Sie es in einen Postbriefkasten (frankieren!) oder in den speziellen Wahlbriefkasten der Gemeinde.

Persönlich: Geben Sie die Unterlagen am Wahlwochenende im Stimm­lokal Ihrer Gemeinde ab. Die Öffnungszeiten stehen in der Regel auf dem Umschlag. Vergessen Sie nicht, einen amtlichen Ausweis mitzunehmen!

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