Glossar:
Von welchen Lohnstatistiken reden wir? Und was war die «kleine unia»?

«Kleine unia»: Ab 1996 bauten die Gewerkschaften Smuv und GBI gemeinsam eine neue Gewerkschaft auf. Die (klein geschriebene) unia sollte die Organisationslücke im privaten Dienstleistungsbereich (vor allem Gastro und Verkauf) schliessen. Smuv und GBI intensivierten die Zusammen­arbeit über die unia-Gründung hinaus und beschlossen im Jahr 2004 die Fusion zur branchenübergreifenden Grossgewerkschaft, mit dabei war die Gewerkschaft Verkauf Handel Transport Lebensmittel (VHTL). Und natürlich die «kleine unia», deren Name – jetzt gross geschrieben – zum Namen der neuen Organisation wurde. Seit Januar 2005 ist die Unia die grösste Gewerkschaft der Schweiz.

SAKE und LSE: Die Erhebung der Schweizer Lohndaten wurde in den 1990er Jahren massiv verbessert. Seit 1991 erfasst das Bundesamt für Statistik (BfS) mit der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) die Erwerbsstruktur und das Erwerbsverhalten der ständigen Wohnbevölkerung. Dabei werden internationale Definitionen angewendet, damit sich die schweizerischen Daten mit jenen der übrigen OECD- und EU-Ländern vergleichen lassen. Ein noch genaueres Bild von der Lohnsituation zeichnet seit 1994 die Lohnstrukturerhebung (LSE). Zu Beginn erfasste das BfS die Löhne von 750 000 Arbeitnehmenden – heute von über 2 Millionen. Die statistischen Neuerungen ermöglichen es, nicht nur Durchschnittslöhne auszuwerten. Seit den 1990er Jahren ist es etwa auch möglich auszuwerten, wie viele Lohnabhängige unter 3000 Franken verdienen. Oder Lohnstatistiken nach Merkmalen wie Alter, Region und Qualifikation auszuwerten.

Medianlohn: Der Medianlohn ist ein statistischer Begriff. Die eine Hälfte der Löhne liegt darüber, die andere darunter. Medianlöhne können über alle Erwerbstätigen erhoben werden. Oder für andere Eigenschaften wie etwa Geschlecht, Branche, Alter, Regionen. Der Medianlohn in der Gesamtwirtschaft lag in der Schweiz 2020 für einen Vollzeitjob bei 6665 Franken. Die Gewerkschaften gehen international davon aus, dass ein gesetzlicher Mindestlohn bei mindestens 60 Prozent des Medianlohns liegen muss.

Tief- und Tiefstlöhne: Wer nur 66 Prozent des Medianlohns und­weniger verdient, erhält einen ­Tieflohn. Das betraf 2020 jede zehnte erwerbstätige Person. Am meisten Tieflohnstellen gab es im Detail­handel und im Gastgewerbe sowie bei den persönlichen Dienstleistungen, also zum Beispiel im Coiffeurgewerbe. Wer gar nur die Hälfte des Medianlohns verdient, ist ein Tiefstlöhner oder eine Tiefstlöhnerin. In beiden Kategorien sind Frauen übervertreten.

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