Unia-Jugendsekretärin Félicia Fasel beantwortet Fragen rund um Lehre, Berufsschule und Praktikum. Hast auch du eine Frage? Schreib an lehre@unia.ch
Bekomme ich als Lehrling in der Schreinerei die Kosten für das Mittagessen erstattet? Nach den GAV-Bestimmungen sollten sie ab einer Entfernung von 10 Autominuten vom Unternehmen übernommen werden. Mein Chef erstattet mir die Kosten jedoch nicht.
Félicia Fasel, Unia Jugend-Sektretärin. (Foto: Unia)
Wenn du deine Lehre als Schreinerin oder als Schreiner in einem Betrieb machst, der einem GAV untersteht, sollte darin ersichtlich sein, ob er auch für die Lernenden gilt. Dafür kannst du auf die Internetseite GAV-service.ch gehen.
Der GAV für das Schreinereigewerbe in der Deutschschweiz und im Tessin legt tatsächlich fest, dass die Kosten für auswärtige Mahlzeiten vergütet werden. Darin ist jedoch festgelegt, dass Lernende nicht in den Geltungsbereich des GAV fallen. Du kannst dich nicht darauf berufen. Wenn in deinem Arbeitsvertrag nichts geregelt ist, hast du keinen Anspruch auf eine Entschädigung.
Wenn deinen Schreinerkolleginnen und -kollegen die Kosten erstattet werden, kannst du mit deinem Arbeitgeber darüber sprechen, dass es fair wäre, dir aus Gründen der Gleichheit die Kosten ebenfalls zurückzuerstatten.»