2020 wurde eine Frau in Basel von zwei Männern vergewaltigt. Die «kurze» Dauer der Tat wirkt sich strafmildernd aus. Ein Skandal!
PROBLEMATISCH: Richterin Liselotte Henz. (Foto: ZVG)
Zwei Männer haben einer 33jährigen Frau nach einem Clubbesuch abgepasst und sie auf grausame Weise in ihrem Hauseingang vergewaltigt. Der Fall, der vor dem Basler Strafgericht verhandelt wurde, löste in der ganzen Schweiz Empörung aus. Besonders die Kommentare der verantwortlichen Gerichtspräsidentin Liselotte Henz. Die Richterin hat bei der mündlichen Urteilsverkündung von Signalen gesprochen, die das Opfer beim Clubbesuch ausgesandt habe. Die Frau habe «mit dem Feuer gespielt», so Henz.
Sarah von Hoyningen-Huene ist Staatsanwältin und Mitglied von «Juristinnen Schweiz». Sie findet die Aussage der Richterin mehr als deplatziert: «Dass das überhaupt erwähnt wird, zeigt ein Menschenbild, das in den Mottenschrank gehört. Keine Richterin hat es zu interessieren, wie und wo das Opfer einvernehmlichen Sex hatte. Das ist Privatsache.»
Dass die Tat «nur» sechs bis elf Minuten gedauert hat, wirkte sich für Richterin Henz strafmildernd aus. Staatsanwältin von Hoyningen-Huene: «Dass die Dauer eines Delikts Einfluss auf die Strafe haben muss, ist korrekt. In diesem Fall eine Strafmilderung aufgrund kurzer Dauer anzunehmen, ist hingegen ein Skandal! Denn egal, wie viele Minuten eine Vergewaltigung dauert – für die Opfer herrscht jede Sekunde Todesangst.»
MITTÄTERSCHAFT. Die Tat wurde von einem damals 33jährigen und einem 17jährigen verübt. Das Urteil über den Erwachsenen: drei Jahre Freiheitsstrafe und sechs Jahre Landesverweis wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung. Der Verurteilte zog den Fall weiter vors Bundesgericht. Dieses stützte das Urteil in Bezug auf die Strafmilderung aufgrund der «kurzen» Dauer der Tat. Keinen Einfluss hat hingegen, dass das Opfer im Club bereits mit einem anderen Mann sexuell aktiv war, urteilt das Bundesgericht. Insgesamt stuft das Bundesgericht das Urteil als zu mild ein. Denn das Basler Gericht habe zu wenig berücksichtigt, dass der ältere Täter den jüngeren zur Tat angestachelt habe. Der Fall geht jetzt zurück ans Basler Appelationsgericht, wo auch das Urteil über den minderjährigen Täter hängig ist.