Unia-Jugendsekretärin Félicia Fasel beantwortet Fragen rund um Lehre, Berufsschule und Praktikum. Hast auch du eine Frage? Schreib an lehre@unia.ch
Ich mache meine Lehre als Dentalassistentin und habe noch zwei Wochen Ferien bis zum Jahresende. Mein Arbeitgeber lehnt meinen Antrag auf Urlaub zum Jahresende wegen hoher Arbeitsbelastung ab und schlägt stattdessen vor, dass ich bis zum Jahresende jeweils am Freitagnachmittag freinehme. Darf er das tun?»
Félicia Fasel, Unia Jugen-Sektretärin. (Foto: Unia)
Das ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Bis zum Alter von 20 Jahren gewährt das Gesetz fünf Wochen Ferien pro Jahr, wobei diese rechtzeitig beantragt werden müssen. Sobald die Zustimmung erfolgt ist, kann der Arbeitgeber den Zeitraum nicht ohne dein Einverständnis ändern. Falls du bereits zwei aufeinanderfolgende Wochen Ferien genommen hast, hat der Arbeitgeber aber das Recht, einen zusammenhängenden Urlaub abzulehnen. In deinem Fall muss eine Lösung gefunden werden, die für beide Seiten akzeptabel ist. Der Vorschlag deines Arbeitgebers kann ein vernünftiger Kompromissvorschlag sein. Das hängt aber auch von den spezifischen Bestimmungen des anwendbaren Gesamtarbeitsvertrags (GAV) und den internen Regeln des Unternehmens ab.»