Eben noch haben die bürgerlichen Parteien die Ergänzungsleistungen zusammengestrichen und auf dem Buckel der Ärmsten 400 Millionen Franken gespart. Jetzt missbrauchen sie die EL zynisch als Gegenargument zu einer 13. AHV-Rente.
GÄHNENDE LEERE: Eine Frau überprüft ihren Kontostand an einem Geldautomaten. (Symbolbild: Keystone)
Die Gegnerinnen und Gegner einer 13. AHV-Renten sind nervös. Jetzt zünden sie eine Nebelpetarde. Die heisst «Ergänzungsleistungen» – und diese haben sie eben erst um 400 Millionen Franken gekürzt. Haben SVP, FDP, GLP und Mitte wirklich ein so schlechtes Gedächtnis oder sind sie einfach heuchlerisch und zynisch?
Tatsache 1
Wenn die Renten und das Einkommen die minimalsten Lebenskosten nicht decken, hat man einen rechtlichen Anspruch auf EL.
Tatsache 2
Obwohl die Ergänzungsleistungen kein Almosen sind, sondern ein Rechtsanspruch, verzichten in der Schweiz eine Viertelmillionen Menschen, die Anspruch hätten darauf. Aus Unkenntnis, aus Scham – oder weil sie sich nicht dem oft als demütig erlebten Anmeldungsprozedere bei der AHV-Zweigstelle in den Gemeinden unterwerfen wollen.
Tatsache 3
Die gleichen Politikerinnen und Politiker, die jetzt mit dem Argument «Es gibt ja EL» die 13. AHV-Rente bekämpfen, haben diese 2019 massiv zusammengestrichen – und 400 Millionen Franken auf dem Buckel der Schwächsten gespart. Insgesamt erhalten gemäss Schätzungen ein Drittel aller EL-Beziehenden weniger Geld. Die Kürzungen machen bis zu 300 Franken weniger pro Monat aus.
Tatsache 4
Ende 2023 lief die Übergangsfrist für «Alt-Beziehende» aus. Seit diesem Jahr mindestens 70 000 EL-Bezügerinnen und Bezüger haben weniger Rente. 8000 Menschen haben ihre EL ganz verloren.
Tatsache 5
Die Bundesverfassung schreibt vor, dass wir im Alter von Renten würdig leben können. Ein Rentenanspruch wie jener auf einen AHV-Dreizehnten ist etwas anderes, als Sozialleistungen, die nach Lust und Laune jederzeit zusammengestrichen werden können.
Fauler Trick
Seit Jahren stagnieren die Renten oder sinken sogar. Dagegen steigen die Preise, die Mieten, die Krankenkassenprämien. Bis weit in die Mittelschicht hinein spüren die Seniorinnen und Senioren die sinkende Kaufkraft massiv. Darum braucht es einen Ausgleich dieses Kaufkraftverlustes. Und die Stärkung der AHV ist dazu der beste und preisgünstigste Weg. Weil auch Abzocker-Manager und Topverdienende auf dem ganzen Lohn Beiträge bezahlen, die Rente aber gedeckelt ist. Das passt den Wirtschaftsverbänden und den bürgerlichen Parteien nicht. Darum bekämpfen sie eine stärkere AHV mit Millionen Franken, falschen Behauptungen und faulen Tricks.
Aktuell eben mit dem Argument «Ergänzungsleistungen» und dem Versprechen «Auch bei einem Nein steigen die tiefsten Renten». Das Vorgehen erinnert verdächtig an jenes der bürgerlichen Frauen vor der Abstimmung über die AHV-Reform 21. Dort traten sie vor die Medien und erzählten, sie würden dann die Frauenrentenlücke von 33 Prozent bei der BVG-Reform schliessen. Aber zuerst müssten jetzt die Frauen mal ein Jahr länger arbeiten. Nach dem Mini-Ja zum höheren Frauenrentenalter machten sie das Gegenteil. Die BVG-Reform ist eine weitere, milliardenteure Abbauvorlage, auch auf dem Buckel der Frauen.
Nicht verwirren lassen
Lassen wir uns also nicht verwirren: Nur bei einem Ja zur 13. AHV-Rente verbessert sich die Kaufkraft jener, die ein ganzes Leben lang hart gearbeitet haben. Alles andere sind leere Versprechen, von denen sie bei einem Nein zur AHVx13 bereits am Abend des 3. März nichts mehr wissen wollen. Und einfach weiter machen werden mit ihren Abbauplänen wie der faktischen Abschaffung der Witwenrente.