Ratgeber
Eine Mietzinserhöhung ist anfechtbar. Prüfen Sie sie!

Derzeit steigen viele Mietzinse. Doch Sie müssen die Zinserhöhungen nicht in jedem Fall hinnehmen.

GENAU HINSCHAUEN: Ein Schreiben, das Ihnen die Mietzinserhöhung mitteilt, kann formelle oder inhaltliche Fehler enthalten. (Foto: iStock)

Fristen und Formelles beachten.Das Wichtigste: Die Frist zur Anfechtung der Mietzinserhöhung beträgt 30 Tage ab Erhalt des Schreibens. Verpassen Sie die Frist, dann müssen Sie die ­Mietzinserhöhung akzeptieren, auch wenn sie nicht rechtens ist! Die Anfechtung muss an die zuständige Schlichtungsbehörde geschickt und von allen Personen, die im Mietvertrag erwähnt sind, unterschrieben werden. Auf der Website des Mieterinnen- und Mieterverbands finden Sie Musterbriefe als Vorlage.

Wann die Miete erhöht werden darf. Es ist klar definiert, wann die Vermieterschaft die Miete erhöhen darf: wenn die Teuerung steigt, die Unterhalts- und die Betriebskosten angestiegen sind (allgemeine Kostensteigerung), wenn der Referenzzinssatz angehoben wurde oder nach grösseren Umbauten oder Renovationen. Manchmal wird als Grund auch die Orts- und Quartierüblichkeit angegeben. Damit ist gemeint, dass die aktuelle Miete nicht dem entspricht, was sonst im Ort für vergleichbare Wohnungen bezahlt wird. Fechten Sie eine Erhöhung wegen Orts- und Quartierüblichkeit an, muss der ­Vermieter der Schlichtungsbehörde fünf vergleichbare Wohnungen vorlegen, um die Mietzinserhöhung zu rechtfertigen.

Mehrere Mietparteien können sich auch gemeinsam wehren.

Mietzinserhöhung genau prüfen. Obwohl zurzeit leider eine oder mehrere Voraussetzungen zur Mietzinserhöhung erfüllt sein können, lohnt sich eine Prüfung auf jeden Fall. Zuerst einmal muss Ihnen die Mietzinserhöhung mit einem offiziellen Formular mitgeteilt werden. Ist dies nicht der Fall, ist die Erhöhung ungültig – und kann auch nach Ablauf der 30tägigen Frist noch angefochten werden. Ebenfalls muss ein genauer Grund für die Mietzinserhöhung genannt sein.

Bei der Beurteilung, ob die Erhöhung gerechtfertigt ist, kann Ihnen der Mieterinnen- und Mieterverband helfen. Mit dem Mietzinsrechner können Sie die Erhöhung auch online prüfen.

Wie weiter nach der Anfechtung? Hat die Schlichtungsbehörde Ihre Anfechtung bekommen, informiert sie die Vermieterin und setzt einen Verhandlungstermin an. Die Anfechtung können Sie jederzeit zurückziehen, sollten Sie sich in der Zwischenzeit mit der Vermieterschaft geeinigt haben. Betrifft die Mietzinserhöhung mehrere Wohnungen im Haus, ist es sinnvoll, sich zusammenzutun. Denn eine Anfechtung gilt nur für die Unterzeichnenden. Wer sich nicht wehrt, muss mit der Mietzinserhöhung leben, selbst wenn die Nachbarn mit der Anfechtung erfolgreich waren. Und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, können sich die Mietparteien die Kosten teilen.

Schlichtungsverfahren. Kommt es an der mündlichen Verhandlung zu einer Einigung, wird sie in einem Vergleich festgehalten. Kommen Mieterinnen und Vermieter auf keinen gemeinsamen Nenner, kann die Schlichtungsbehörde eine Klagebewilligung erteilen. Sie kann auch einen Urteilsvorschlag erlassen. Das Urteil wird nach 20 Tagen rechtskräftig, sofern keine der Parteien innerhalb der Frist ablehnt. Lehnt eine der Parteien ab, kommt ­es höchstwahrscheinlich zu ­einem Gerichtsverfahren.


Anfechtung Schutz vor Kündigung

Sie haben Angst vor einer Kündigung des Mietvertrags? Solange das Schlichtungs- oder Gerichtsverfahren läuft, sind Sie vor Kündigung geschützt. Bis zu drei Jahre nach dem Ende des Verfahrens gilt zudem der verstärkte Kündigungsschutz, egal, wie das Schlichtungsverfahren ausgegangen ist. Der Schutz gilt allerdings nicht, wenn die Rechtslage sehr klar ist und Sie in ­allen Punkten unterliegen. Und er gilt auch nicht, wenn die Vermieterschaft vor Gericht gewinnt. (mk)

Schreibe einen Kommentar

Bitte fülle alle mit * gekennzeichneten Felder aus.