Deutschland
Parkinson wegen Arbeit mit Pestiziden

Die Nervenkrankheit Parkinson ist in Deutschland neu als Berufskrankheit für Gärtnerinnen, Winzer oder Landwirte anerkannt.

RISIKO: Die Arbeit mit Pestiziden kann Krankheiten verursachen. (Foto: Keystone)

Parkinson ist eine Erkrankung der Hirnzellen. Die Hauptmerkmale sind Probleme der Körperbewegungen, in Form von ­Bewegungsverlangsamung und Bewegungsverzögerung, Muskelsteifheit oder Zittern. Bis jetzt gibt es keine Heilung, ­lediglich die Symptome können gemildert werden. Nach Italien und Frankreich erkennt jetzt auch Deutschland Parkinson als Berufskrankheit an. Die Anerkennung kommt bei Berufsleuten in Betracht, die Herbizide, Fungizide oder Insektizide an mindestens 100 Tagen im Berufsleben angewendet haben, wie zum Beispiel Gärtner, Winzerinnen oder Landwirte.

DÜNNE DATENLAGE

In der Schweiz ist Parkinson nicht als Berufskrankheit anerkannt. Die Schweizer Berufsunfallversicherung Suva erkennt zwar an, dass ein höheres Risiko trägt, wer Pestiziden ausgesetzt ist. Beurteilt wird jedoch im Einzelfall. Zahlenmässig listet die Suva Erkrankungen des Gehörs, der Haut, der Atemwege, des Bewegungsanpparats und Tumorerkrankungen zu den häufigsten Berufskrankheiten. Rund 120 bis 170 Fälle betreffen asbestbedingte Krebserkrankungen (work berichtete).

Bei den Parkinson-Erkrankungen ist in der Schweiz die Datenlage dünn, ein nationales Parkinson-Register gibt es nicht. Der Luzerner Arzt und Parkinson-Spezialist Stephan Bohlhalter wagt in der «Luzerner Zeitung» dennoch die These, dass mutmasslich Pesitzide dafür sorgen, dass ­immer mehr Menschen in der Schweiz an Parkinson erkranken. Dass wir immer älter werden, reicht als Erklärung nicht. Denn weltweit steigen die Parkinson-Erkrankungen, sogar wenn man den Alterseffekt herausrechnet. In der Schweiz erkranken schätzungsweise 1500 Personen pro Jahr. Eine zuverlässige Analyse von verschiedenen Studien hat gezeigt: Wer beruflich mit Pestiziden zu tun hat, trägt ein mehr als 50 Prozent höheres Risiko, an Parkinson zu erkranken.

GIFTIGE COCKTAILS

Die Zulassungsbehörden prüfen bisher mögliche schädliche Langzeitwirkungen eines Pflanzenschutzmittels gar nicht. Sie konzentrieren sich darauf, ob der einzelne darin enthaltene Wirkstoff die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. In der Regel verlässt sich das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit dabei auf die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA in Parma. Und insbesondere die Auswirkungen der Pestizid-Cocktails, also der Wechselwirkung verschiedener Gifte, prüfen die Behörden nicht. Die Agro-Chemie-Konzerne behaupten auch weiterhin, dass ihre Produkte sicher seien, wenn man sie nur richtig anwende. Inzwischen sind aber zahlreiche Pestizide verboten, die schädlich für Menschen sind, zum Beispiel seit 2020 das Nervengift Chlorpyrifos.

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