Dumping-Prozess: Batmaid-Boss rastet aus – und muss blechen
Reinigerin wäscht Putz-CEO die Kappe

Das Reinigungsunternehmen Batmaid macht auf sozial und sauber. Dabei bestätigen selbst Insider ­systematische GAV-Verstösse. Und jetzt hat sich der CEO vor ­Gericht blamiert.

SOLIDARISCH: Aktivistinnen und Aktivisten vor dem Gericht in Lausanne. (Foto: Olivier Vogelsang / L’événement syndical)

Tennisstar Martina Hingis warb einst für den neuen Steamer von V-Zug. Dann stolperte sie über einen positiven Kokaintest, der alles pulverisierte. Karriere, Ruf, Werbevertrag. Doch das ist Schnee von gestern. Heute strahlt Hingis wieder um die Wette – und zwar im Auftrag von Batmaid. Das Lausanner Unternehmen für online vermittelte Reinigungskräfte fährt eine grossangelegte PR-Offensive. Batmaid will nämlich Marktführer werden, nicht nur in der Schweiz, sondern erklärtermassen auf dem ganzen Globus. Hierzu setzt die 2015 gegründete Firma, die laut ­Eigenangaben bereits über 2000 Angestellte zählt, auf das Image ­eines «sozialen Unternehmens» inmitten einer Branche voller Ausbeutung. «Saubere Anstellung, saubere Reinigung», lautet der Firmen­slogan, den Markenbotschafterin Hingis eigenhändig signiert hat. Und mantraartig wird ­wiederholt: «Wir kämpfen gegen Schwarz­arbeit in der Reinigungsindustrie.»

Nüchtern betrachtet entpuppt sich der behauptete «Kampf» als simpler PR-Trick. Denn Batmaid stattet seine Reinigungskräfte lediglich mit Arbeitsverträgen aus und meldet sie bei den Sozialversicherungen an, tut also das gesetzliche Minimum. Und jetzt mehren sich die Hinweise, die selbst dies in Frage stellen.

PROFIT DANK PREKÄRSTEN

Am 23. Mai musste sich Batmaid zum wiederholten Mal vor dem Arbeitsgericht in Lausanne behaupten. Diesmal klagte Reinigerin Fatimah Aden*. Sie hatte während zweier Jahre für Batmaid in Zürich geputzt. Dann wurde sie fristlos geschasst, wegen angeblichen Zuspätkommens. Das wollte Aden so nicht stehen lassen. Eine Schlichtung platzte, da man sie mit 500 Franken abspeisen wollte. Aden klagt. Und sagt, als sie den Gerichtssaal betritt: «Ich habe keine Angst!» Das ist alles andere als selbstverständlich. Denn Aden ist eine Geflüchtete aus Somalia und verfügt bloss über den prekären Aufenthaltsstatus F (vorläufig aufgenommen), spricht weder Deutsch noch Französisch und hat keinerlei finanzielle Polster, dafür eine Familie zu ernähren. Damit entspricht sie einer Zielgruppe.

Marc Schlinkmeier ist Rechtsberater bei der kirchlichen Fachstelle bei Arbeitslosigkeit (DFA )in Winterthur. Er und sein Team betreuen immer wieder Batmaid-Reinigerinnen. Deren Probleme seien vielseitig. Häufig gehe es um ungerecht­fertigte fristlose Kündigungen, falsche Pensions­kassenabzüge, fehlende Krankentaggeldauszahlungen oder Arbeitszeugnisse, die nicht der Wahrheit entsprechen. Und Schlinkmeier hat eine weitere Konstante festgestellt: «Betroffen waren immer afrikanische Frauen, die kein Deutsch verstehen und sich kaum wehren können.»

Der Kontrast zur Gegenseite könnte schroffer kaum sein (siehe Box). Auch am Prozess in Lausanne. Batmaid-CEO Andreas Schollin-Borg (36) wird von einem Manager und ­einer Top-Anwältin begleitet. Die drei sind sichtlich nervös. Denn was Aden ihrem Ex-­Arbeitgeber vorwirft, bedroht diesen im Kern.

REINIGUNGSVERBAND KRITISIERT

Wie bei Batmaid üblich, garantierte Adens Arbeitsvertrag bloss vier Arbeitsstunden pro Woche. Faktisch leistete sie stets ein Vielfaches davon. Doch die Auftragslage variierte stark – und damit auch ihr Lohn. Mit einem Bruttostun­denlohn von 24 Franken erzielte Aden mal 1600 Franken im Monat, mal nicht einmal die Hälfte davon. Dieser Minilohn ist laut Anklage auch das Resultat schwerer Verletzungen des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) für das Reinigungsgewerbe: Die Reisezeit zwischen zwei Einsatzorten verrechnete Batmaid nämlich nicht als Arbeitszeit. Auch eine Vergütung für die Transportkosten gab es nicht. Beides verstösst gegen den GAV. Karin Funk, Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbands Gebäudedienstleistungen (Allpura), bestätigt: «Batmaid setzt eine Reinigungskraft pro Tag hintereinander bei mehreren Kunden ein. In diesem Geschäftsmodell ist die Reisezeit zwischen zwei Einsatzorten Arbeitszeit.» Doch Batmaid scheint dies nicht zu kümmern. Denn Adens Fall hat wohl System.

TROTZ ERFOLG KEIN PRÄZEDENZFALL

Bereits im Februar berichtete die WOZ, dass alle von ihr befragten Batmaid-Reinigerinnen angegeben hätten, ihnen seien «weder Transportspesen noch Transferzeiten jemals ver­gütet worden». Das deckt sich mit der Erfahrung von Allpura-Chefin Funk, die probehalber einen Auftrag über Batmaid gebucht hat. Als die Reinigerin bei ihr im Aargau ankam, habe sie schon zwei Einsätze im Kanton Zürich hinter sich gehabt. Funk fand heraus: «Die Frau war ausschliesslich mit dem ÖV unterwegs. Und ihr wurden weder die Reisezeit noch eine Transportentschädigung bezahlt.» Eine Be­stätigung dieser Praxis erhält sogar, wer sich via Kundenhotline erkundigt: «Nein, Reisezeit geht nicht unter Arbeitszeit», erklärt ein Batmaid-Bürolist. Ganz anders tönt es, wenn die Pressestelle in Person von Gründergattin Laura Schollin-Borg (34) antwortet: «Wir bestätigen Ihnen, dass wir die in den GAV festgelegten Bestimmungen befolgen und einhalten.»

Auch am Prozess in Lausanne stellte sich Batmaid auf diesen Standpunkt, konnte ihn aber nicht belegen. Und das warf CEO Schollin-Borg völlig aus der Bahn. Nach diversen Zwischenrufen seinerseits drehte er sich plötzlich zu Adens Unterstützerinnen im Publikum um und beschimpfte sie mit hochrotem Kopf. Am Schluss konnte er aber aufatmen. Denn Aden stimmte ­einem Vergleich zu: Batmaid zahlt ihr mehre­­re Tausend Franken, im Gegenzug entfällt ein gerichtliches Präzedenzurteil. Damit kommt Schollin-Borg mit einem blauen Auge davon. Doch viele Reinigerinnen haben Lunte gerochen. Schon vor Prozessbeginn protestierten einige von ihnen gegen das System «Badpaid» (schlecht bezahlt). Wohl nicht zum letzten Mal.

*Name geändert

Batmaid-CEO: «Ich bin ein Putzmann»

Batmaid-CEO Andreas Schollin-Borg (36) ist ein Spross zweier begüterter Industriellendynastien aus dem Wallis und aus Schweden. Sein Urgrossvater war sogar einer der Electrolux-Gründer. Er selbst studierte Wirtschaft in Genf und New York, war im Rohstoffhandel tätig und hält sich als Nebenstandbein ein Hotel und ein Res­taurant im Nobelskiort Verbier. Doch am Prozess in Lausanne sagte der CEO: «Je suis un homme de ménage!» (Ich bin ein Putzmann!) Wohl eher ein gerissener Geschäftsmann. Sein Batmaid konzipierte er zunächst als reine Vermittlungsplattform analog dem Uber-Modell. Erst seit der Corona­krise – und nach Interventionen der Unia und der
Paritätischen Kommission Reinigung – stellt Batmaid die Reinigerinnen direkt an.

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