Das offene Ohr
Sabbatical: Kann die Firma meine ­Ferien kürzen?

Federica Colella von der Unia-Rechtsabteilung beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.

Ich beabsichtige, dieses Jahr von Juli bis Dezember eine Auszeit zu nehmen. Ist mein Chef berechtigt, meinen Ferienanspruch für dieses Jahr aufgrund eines solchen Sabbaticals zu kürzen?

LÄNGERE AUSZEIT: Ihre Gewerkschaft kann Ihnen helfen, sich auf ein ­Sabbatical vorzubereiten. (Foto: Adobe Stock)

Ich beabsichtige, dieses Jahr von Juli bis Dezember eine Auszeit zu nehmen. Ist mein Chef berechtigt, meinen Ferienanspruch für dieses Jahr aufgrund eines solchen Sabbaticals zu kürzen?

Federica Colella: Ja. Von Sabbatical spricht man im Zusammenhang mit einer unbezahlten Auszeit, die in der Regel ­zwischen drei und zwölf Monaten liegt. Ein solcher Urlaub ist gesetzlich nicht ­geregelt. Rechtlich gesehen besteht der ­Arbeitsvertrag im Prinzip fort, wobei die Hauptverpflichtungen der Parteien des ­Arbeitsvertrags ausgesetzt sind: Der ­Arbeitnehmer ist von der Arbeitspflicht befreit und der Arbeitgeber dementsprechend von der Lohnfortzahlungspflicht. Es können allerdings auch andere Lösungen zwischen Arbeitnehmenden und Firmen vereinbart werden: Zum Beispiel kann ein Teil des Gehalts weiterbezahlt werden. Einige GAV oder Betriebsordnungen sehen spezielle ­Regelungen für Sabbaticals vor, auf die Sie gegebenenfalls Bezug nehmen sollten. Für ein Sabbatical gilt grundsätzlich, dass die Arbeit­nehmenden durch eigenes Verschulden an der Arbeit gehindert werden. Was den Anspruch auf bezahlte Ferien betrifft, kann dies dazu führen, dass der Ferien­anspruch für jeden vollen ­Monat der Abwesenheit um einen Zwölftel gekürzt ­werden kann. In Ihrem Fall ist der Arbeitgeber also berechtigt, den Ferien­anspruch um die Hälfte zu kürzen.

Sabbatical II: Kann mich meine Firma während der Auszeit entlassen?

Angenommen, mein Arbeitgeber stimmt zu: kann er mich während meines ­Sabbaticals oder bei meiner Rückkehr entlassen?

Federica Colella: Leider ja. Ein Sabbatical ist kein Zeitraum, in dem es dem ­Arbeitgeber gesetzlich untersagt ist, den Arbeitnehmer zu entlassen, wie es zum Beispiel während einer Krankheits­periode, während des Mutterschafts­urlaubs oder auch während des Militärdienstes der Fall ist. Allerdings spricht man bei Kündigungen im juristischen Jargon von «empfangsbedürftigen» Handlungen. Das heisst: Damit eine Kündigung wirksam wird, muss sie innerhalb der Kündigungsfrist beim Arbeitnehmer ankommen. ­Einige Arbeitsverträge sehen darüber ­hinaus die Einhaltung einer bestimmten Form vor, zum Beispiel mit ­einem eingeschriebenen Brief. Im Falle eines Sabbaticals befinden sich die ­Arbeitnehmenden häufig auf Reisen, was im Hinblick auf die Zustellung der Kündigung problematisch sein kann. Im Streitfall muss das Unternehmen beweisen, dass die ­Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist erfolgt ist. Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollte dieser Aspekt in einer Vereinbarung geregelt werden. Auch dieser Aspekt wird manchmal im voraus im Arbeitsvertrag, in der Betriebsordnung oder in einem GAV geregelt. Da ein ­Sabbatical zahlreiche weitere arbeitsrechtliche und versicherungsrechtliche Auswirkungen haben kann, sollten Sie es sorgfältig vorbereiten. Sie können sich dafür an Ihre Gewerkschaft wenden.

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