Firmenkontrollregister ISAB bald obligatorisch?
St. Gallen will keine Baugauner mehr

Wer für den Staat bauen will, braucht eine weisse Weste. Doch die meisten Behörden begnügen sich mit luftigen Selbstdeklarationen. Der Kanton St. Gallen zieht jetzt andere Saiten auf.

BEI ISAB REGISTRIERT: Im Kanton St. Gallen soll das Firmenkontrollregister künftig zur Pflicht für Baubuden werden, die Aufträge für die öffentliche Hand ausführen.  (Foto: zvg)

Bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit kann der Kanton St. Gallen eigentlich nicht protzen. So erteilte ihm das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) in seinem letzten Schwarzarbeitsbericht ein geradezu miserables Zwischenzeugnis. Der Bericht bilanziert die Kontrolltätigkeit im Jahr 2022. Und enthüllte: Pro 10 000 Beschäftigte führte der grösste Ostschweizer Kanton nur gerade 18 Personenkontrollen durch. Und pro 10 000 Betriebe wurden lediglich 60 inspiziert. Das ist das zweitschlechteste Ergebnis aller Kantone. Zum Vergleich: Der Schweizer Durchschnittswert lag bei 78 kontrollierten Personen und 187 inspizierten Betrieben (auf je 10 000). Auch beim Inspektionspersonal steht der Kanton St. Gallen voll auf der Bremse. Er leistet sich nur gerade 200 Stellenprozente, was bezogen auf die Beschäftigtenzahl im gesamten Kantonsgebiet ebenfalls der zweittiefste Wert ist. Noch mehr weggeschaut wird nur im neoliberalen Finanzmekka-Kanton Zug. Doch jetzt bewegt sich was im Osten!

VORSCHLAG KAM VON UNIA-MANN

Künftig nämlich sollen alle Firmen, die im Kanton St. Gallen öffentliche Bauten ausführen wollen, eine GAV-Bescheinigung nach ISAB-Standard vorweisen müssen. So wollen es die Baugewerkschaften und der Baumeisterverband des Kantons. Eine entsprechende Forderung hat SP-Kantonsrat und Unia-Sekretär Florian Kobler zusammen mit FDP-Kantonsrat und Baumeisterpräsident Thomas Toldo Ende April bei Baudirektorin Susanne Hartmann (Mitte) deponiert. Die Regierungsrätin habe sich sehr aufgeschlossen gezeigt, freut sich Kobler. Auf Anfrage bestätigt ihr Departement: «Die zuständigen Ämter prüfen derzeit den Einsatz von ISAB und werden das weitere Vorgehen in den nächsten Wochen mit der Departementsleitung besprechen.»

Doch was bedeutet «ISAB-Standard» überhaupt? Das Informationssystem Allianz Bau (ISAB) ist das führende Firmenkontrollregister der Schweizer Baubranchen und bezweckt die bessere Durchsetzung von Mindestarbeitsbedingungen. Entwickelt haben das Register die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände gemeinsam. Seit 2019 in Betrieb, stellt ISAB heute Informationen zu über 40 000 Firmen aus fast allen Baubranchen zur Verfügung. Konkret zeigt das Register etwa, ob die Firmen die Sozialversicherungsabgaben korrekt bezahlt haben und ob sie die Gesamtarbeitsverträge einhalten. Auch ist ersichtlich, wann die Betriebe letztmals kontrolliert wurden, wie schwer die festgestellten GAV-Verstösse waren und ob noch Konventionalstrafen oder Lohnnachzahlungen offen sind. Diese Informationen bezieht ISAB direkt von den paritätischen Kommissionen, das heisst aus der täglichen Kontrolltätigkeit an der «Front». Ohne einen sauberen ISAB-Auszug gibt es in St. Gallen wohl also bald keine öffentlichen Bauaufträge mehr. Wo aber liegt da der Fortschritt?

SCHLUSS MIT PERSILSCHEINEN!

In den meisten Kantonen haben Baugauner und ihre luschen Buden leichtes Spiel. Bis anhin auch in St. Gallen: Um einen öffentlichen Auftrag oder Unterauftrag zu ergattern, genügen ein paar Häkchen auf einem vorgefertigten Formular. «Selbstdeklaration Teilnahmebedingungen» heisst dieses. Gefragt wird etwa: «Halten Sie die in der Schweiz geltenden Arbeitsschutzbestimmungen (…) ein?» Oder: «Bestätigen Sie, dass Sie NICHT rechtskräftig sanktioniert sind gemäss Art. 13 Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit?» Oder: «Haben Sie alle geschuldeten (…) Sozialversicherungsbeiträge bezahlt?» Wer irgendwo «Nein» ankreuzt, disqualifiziert sich als Bewerber. Doch so blöd wird kaum je eine Chefin oder ein Chef gewesen sein. Zwar kann der Kanton zusätzlich Bestätigungen von externen Stellen verlangen. Am Grundsatz der Selbstdeklaration ändert dies aber nichts. Unia-Mann Florian Kobler kritisiert denn auch: «Das ist ein schwaches Mittel, weil man schlichtweg glauben muss, was in der Selbstdeklaration steht. Unseriöse Firmen haben keine Hemmungen, für sich selbst solche Persilscheine zu erstellen.»

Statt eigener «Persilscheine» sollen künftig also Bescheinigungen vom unabhängigen Kontrollregister her. «Eine sehr erfreuliche Entwicklung», meint dazu ISAB-Geschäftsführer Sascha Haltinner. Zumal St. Gallen eine Vorreiterstellung einnehmen würde: «Zwar nutzen auch andere Kantone ISAB, doch explizit vorgeschrieben sind GAV-Bescheinigungen nach ISAB-Standard erst in Bern.» Haltinner ist aber überzeugt, dass das Berner Beispiel nicht nur in St. Gallen Schule machen wird. Denn: «Mit ISAB können Beamte und Vergabestellen viel Zeit und Nerven sparen, denn es ist einfach, schnell und zuverlässig.»

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