Einen angemessenen Lohn für pflegende Angehörige: Das verspricht die Firma Asfam. Doch Tanja Eichenberger entdeckte in den Abrechnungen reihenweise Ungereimtheiten. Bis sie die Nase voll hatte.
TANJA EICHENBERGER IST WÜTEND: «Wir Angehörigen machen die Care-Arbeit. Und die Asfam kassiert ab, wo sie nur kann! Das wollte ich nicht akzeptieren.» (Foto: Stephan Bösch)
Das Angebot der Firma Asfam kam für Tanja Eichenberger wie gerufen. Vor einem Jahr musste ihre Mutter operiert werden, seither ist die 87jährige auf tägliche Pflege angewiesen. Eichenberger schloss mit der Asfam einen Arbeitsvertrag ab. Für einen Stundenlohn von rund 34 Franken konnte sie die Pflege der Mutter selber übernehmen, so dass diese weiterhin zu Hause leben konnte.
Möglich macht dies ein Urteil des Bundesgerichts von 2019: Pflegende Angehörige können seither einfache Pflegeleistungen über die Krankenkasse abrechnen, sofern sie sich von einer Spitex anstellen lassen. Doch auch private Firmen wie die Asfam erhalten von den Kantonen eine Spitex-Bewilligung. Krankenkassen und öffentliche Hand zahlen ihnen dann in der Regel den Spitex-Tarif von bis zu 90 Franken pro Stunde (work berichtete).
Doch Tanja Eichenberger stellte rasch fest: Die Asfam macht nicht nur bei der Krankenkasse die hohle Hand. Auch gegenüber den Angehörigen maximiert sie ihren Gewinn. Die 54jährige ist ausgebildete Spezialistin für Lohnbuchhaltung und zeigt work die Lohnausweise der Asfam. Die Liste der Ungereimtheiten, die Eichenberger aufzählt, ist lang: Lohnabzüge für Unfallversicherung, wo keine sein sollten. Bei Krankheit statt des vollen Lohns nur gut 70 Prozent – was, wie sich herausstellen sollte, nicht zulässig ist. Und während der Ferien gab’s gar keinen Lohn. Begründung: Ferien, Feiertage und Nachtzuschläge seien mit dem Lohn bereits abgegolten. Das relativiert die gut 34 Franken Stundenlohn, mit denen die Asfam wirbt. Tanja Eichenberger hat errechnet, dass ihr Nettolohn gerade mal 25 Franken 60 beträgt. Mehr noch: Laut Bundesgericht ist es bei regelmässiger Arbeit gar nicht zulässig, Ferien durch einen Lohnzuschlag abzugelten.
EINE FAULE AUSREDE
Damit nicht genug. Den Lohn zahlte die Asfam nicht Ende Monat aus. Nicht einmal im Folgemonat. Eichenberger zeigt work die Eingänge auf ihrem Bankkonto: Die Überweisung der Asfam kam immer erst im übernächsten Monat. «Sie sagen, sie könnten den Lohn erst zahlen, wenn sie das Geld von der Krankenkasse bekommen. Aber bei der grossen Marge zwischen ihrem Tarif und meinem Lohn glaube ich nicht, dass die knapp bei Kasse sind.»
VORSICHT GEBOTEN: Für die Pflege von Angehörigen gibt es Geld, wer allerdings einen Deal mit der Firma Asfam eingeht, sollte genau hinschauen. (Foto: Keystone)
Die Asfam schreibt, die Lohnzahlung im übernächsten Monat sei in den Arbeitsverträgen «transparent ausformuliert». Der Haken: Eine solche Klausel ist nicht rechtens. Auch dazu gibt’s ein Urteil des Bundesgerichts. Demnach darf zwischen der Arbeit und dem Lohn nicht mehr als ein Monat verstreichen. Die Frist läuft jeweils ab dem ersten Tag, der noch nicht bezahlt ist.
Die Ferienzuschläge können sich die Angehörigen laut Asfam auch erst dann auszahlen lassen, wenn sie effektiv Ferien beziehen. Ein «Versehen» seien dagegen die falschen Lohnabzüge und der zu tiefe Lohn bei Krankheit gewesen: «Es tut uns leid, dass das passiert ist.» Mittlerweile sei sichergestellt, dass dieser Fehler nicht mehr vorkommen könne.
Nach einem halben Jahr hatte Tanja Eichenberger genug von den Praktiken der Asfam: «Wir Angehörigen machen die Care-Arbeit. Und die Asfam kassiert ab, wo sie nur kann! Das wollte ich nicht akzeptieren.» Sie kündigte – und wehrte sich mit Hilfe einer Beratungsstelle. Mit Erfolg: Die Asfam zahlte ihr die Lohnabzüge zurück und nachträglich den vollen Lohn während der Krankheit. Dazu, immerhin, die Hälfte des ausstehenden Lohns während der Ferien.
«SICHER NICHT MEHR ASFAM»
Und die Mutter? Die musste kürzlich wieder ins Spital, berichtet Eichenberger. «Jetzt ist sie in der Reha. Wenn sie wieder heimkommt, müssen wir halt eine Lösung finden. Aber sicher nicht mehr mit der Asfam.»
Übrigens: Unia-Mitglied ist Eichenberger derzeit nicht. Sie habe aber, sagt sie im Gespräch mit work, demnächst einen Termin mit der Gewerkschaft. Eins sei klar: «Wenn ich Mitglied werde, dann werde ich nicht einfach den Beitrag zahlen und fertig. Dann will ich mich einsetzen, wo ich kann. Wenn schon, dann will ich etwas bewirken!»