Das offene Ohr
Trotz Vorbezug: Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Natasa Jevdenić von der Unia-Arbeitslosenkasse beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.

Ich bin 60 Jahre alt und habe meine Arbeitsstelle aus persönlichen ­Gründen gekündigt. Im Moment wäge ich meine Optionen ab und prüfe ­einen ­allfälligen Rentenvorbezug der beruf­lichen Vorsorge. Gleichzeitig ­würde ich mich aber auch arbeitslos melden und eine neue Arbeit suchen, da ­meine Pensionskassenrente allein nicht reichen wird. Ein Freund hat mich jedoch darauf hingewiesen, dass ich von der Arbeitslosenkasse nichts bekäme, wenn ich das machen würde. Stimmt das?

BEIDES MÖGLICH: Selbst wer seine Rente vorbezieht, kann von der Arbeitslosen­kasse unterstützt werden. (Foto: Keystone)

Natasa Jevdenić: Nein, das stimmt so nicht mehr. Die gesetzlichen Bestimmungen haben sich mit der AHV-Reform per 1. Januar 2024 geändert. Seit diesem Jahr schliesst ein Rentenvorbezug der beruflichen Vorsorge oder der AHV einen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung nicht mehr aus. Die ­Arbeitslosenkasse prüft in solchen ­Fällen, ob die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Leistungen der ­beruflichen Vorsorge und/oder AHV würden dann von der monatlichen ­Arbeitslosenentschädigung vollumfänglich abgezogen werden. Sofern die ­Arbeitslosentaggelder höher sind als die Rente, erfolgt eine Auszahlung der ­Arbeitslosentaggelder. Sind die Arbeitslosentaggelder tiefer als die Rente, erfolgt keine Auszahlung der Arbeits­losenkasse. Eine Rente der beruflichen Vorsorge und ein Vorbezug der AHV würden kumuliert.

Arbeitslos vor der Rente: Wie lange?

Ich, weiblich, habe Jahrgang 1962 und werde meine Arbeitsstelle per Ende Juli verlieren. Mir wurde ­mitgeteilt, dass ich bei der Arbeits­losenkasse zwei Jahre lang Leistungen ­beziehen könne. Da ich aufgrund der AHV-Reform erst mit 64 Jahren und 6 Monaten in die AHV-Rente ­gehen kann, würde für mich eine ­Lücke von ein paar Monaten ent­stehen. Ist das richtig?

Natasa Jevdenić: Nein, das muss nicht sein. Ob bei Ihnen tatsächlich eine Lücke entsteht, hängt davon ab, wie lange Sie vor dem Verlust Ihrer Stelle gearbeitet haben. Wenn eine Person vier Jahre vor dem Erreichen des ordentlichen AHV-Alters arbeitslos wird, kann der Anspruch auf Taggelder verlängert werden. Wenn Sie sich im Sommer 2024 zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung anmelden, wird die Rahmenfrist bis zum Erreichen des AHV-Referenzalters andauern. Auch wenn Sie in die schrittweise Erhöhung des Referenzalters gemäss AHV-Reform fallen. Wie viele Taggelder Ihnen aber effektiv zustehen, hängt von Ihrer Beitragszeit ab. Wenn Sie in den ­letzten zwei Jahren zwischen 12 und 17 Monate in einem Arbeitsverhältnis standen, stehen Ihnen 380 Tage zu, bei 18 bis 21 Monaten sind es 520 Tage und ab 22 Monaten 640 Tage.

Ob eine Lücke für Sie entstehen ­könnte, ergibt sich also aus dieser ­Berechnung.

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