Nützliches Wissen rund um Konzert- und Veranstaltungstickets
Das Wesentliche steht im Kleingedruckten 

Bekomme ich mein Geld zurück, wenn das Konzert verschoben wird oder der Headliner des Festivals kurzfristig wechselt? Und was ist, wenn das Wetter nicht Open-Air-tauglich ist? work gibt Antwort auf Fragen rund um den Konzert- und Festivalsommer.

DARF DER VERANSTALTER DAS? Hier erfährst du, worauf du beim Ticketkauf achten musst. (Montage: work)

Das Konzert wird verschoben, am neuen Datum habe ich aber schon etwas anderes vor. Kann ich vom Veranstalter das Geld zurückverlangen?

Wird ein geplantes Konzert abgesagt, haben Sie das Recht, Ihr Ticket an den offiziellen Vorverkaufsstellen oder direkt beim Veranstalter zurückzugeben und den sogenannten Nennwert zurückerstattet zu bekommen, also den Preis, der auf dem Ticket steht. Bei Verschiebungen von Veranstaltungen sichern sich die meisten Veranstalter mit den sogenannten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ab. Ein Kunde kann nicht vom Ticketkauf zurücktreten und darum auch kein Geld zurückverlangen. Auch für vergebens getätigte Aufwendungen wie zum Beispiel ein Hotelzimmer, das nicht mehr annulliert werden kann, haftet der Veranstalter nicht. Bleiben Sie trotzdem hartnäckig und haken Sie beim Veranstalter nach, vielleicht zeigt er sich kulant. 

Ich habe mein Geld für das abgesagte Konzert zurückerhalten, allerdings wurde vom Originalpreis eine Gebühr von 10 Prozent abgezogen. Ist das legal?

Sofern es in den AGB vermerkt ist: ja. Seit der Coronapandemie wurden die Bedingungen verschärft, und viele Veranstalter und Vorverkaufsstellen sichern sich mit einer sogenannten Bearbeitungsgebühr für abgesagte Veranstaltungen ab. Haken Sie aber nach und verlangen Sie einen schriftlichen Beweis für die Bestimmungen. Oft müssen die Tickets auch innerhalb einer bestimmten Zeitspanne zurückgegeben werden. Diese Frist muss in den AGB genannt sein.

Mir wurde während eines Konzerts das Handy gestohlen. Muss mir der Veranstalter den Schaden bezahlen?

AUFGEPASST. Achten Sie auf ihre Wertsachen. (Foto: unsplash)

Nein. In den AGB der Veranstalter steht in der Regel, dass für Schäden etwelcher Art keine Haftung übernommen wird. 

Ich habe mein Tagesticket für ein Open Air nur wegen einer Band gekauft. Nun wurde ausgerechnet dieses Konzert kurzfristig abgesagt. Kann ich das Ticket zurückgeben? 

«Programmänderungen vorbehalten»: Wenn diese oder eine ähnliche Formulierung in den AGB steht, dann hat sich der Veranstalter abgesichert. Die Ticketkäuferin oder der Ticketkäufer hat mit dem Kauf die AGB akzeptiert und somit auch, dass sich das Programm ändern kann. Eine Änderung des Line-ups ist also grundsätzlich kein Grund, um das Geld zurückerstattet zu bekommen. Veranstalter wollen ihre Fans aber auch nicht vergraulen und zeigen sich gerade bei einem Wechsel des Headliners oft entgegenkommend. 

Ich habe Tickets für ein Open-Air-Konzert, aber nun ist schlechtes Wetter angesagt. Kann ich mein Ticket zurückgeben oder umtauschen?

Open-Air-Veranstaltungen finden bei jedem Wetter statt. Deshalb ist es in den meisten Fällen nicht möglich, das Ticket zurückzugeben

Ich habe mein Ticket bei einem Drittanbieter (zum Beispiel Viagogo) gekauft, nun wurde das Konzert abgesagt. Bekomme ich mein Geld zurück?

Vorsicht! In der Regel bleiben Sie in diesem Fall auf dem Ticket sitzen. Denn meistens wird nur die ursprüngliche Käuferin oder der ursprüngliche Käufer ausbezahlt. Beim Schweizer Veranstalter Good News steht zum Beispiel in den AGB: «Nur der/die Originalkäufer:in hat Anspruch auf Rückerstattung des Nennwertes durch die offizielle Vorverkaufsstelle. Bei einem Ticketerwerb durch Drittanbietende wie Viagogo, Alltickets, Ebay, Ricardo oder andere entfällt das Anspruchsrecht auf Entschädigung durch Ticketcorner oder Good News.» Wer also sichergehen will, bei einer Absage das Geld wiederzusehen, muss sich an die offiziellen Vorverkaufsstellen halten. 

Darf ich mein Ticket zu einem höheren Preis weiterverkaufen?

Ja. Der Weiterverkauf von Tickets – auch zu einem höheren Preis – ist in der Schweiz erlaubt. Seien Sie aber vorsichtig, wenn Sie selbst Tickets von Drittanbietern kaufen. Oft sind die Preise überhöht, es fallen hohe Gebühren an, oder es handelt sich um gefälschte Tickets. Was aber in jedem Fall verboten ist: Tickets nur zu kaufen, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen.

Ticketschutz

Lohnt sich eine Versicherung?

Bei vielen Vorverkaufsstellen wie Seetickets (ehemals Starticket) und Ticketcorner wird sie oft automatisch dem Warenkorb hinzugefügt: die Ticketversicherung, auch Ticketschutz genannt. Dieser greift aber nicht in jedem Fall und lohnt sich daher nicht unbedingt. Zum Beispiel kommt die Versicherung nicht zum Tragen, wenn das Konzert vom Veranstalter abgesagt wird. Die Ticketversicherung zahlt, wenn die Ticketbesitzerin oder der Ticketbesitzer zum Beispiel krank wird, einen Unfall oder eine Autopanne hat und deshalb nicht ans Konzert gehen kann. Bei Verhinderung aus medizinischen Gründen muss immer ein Arztzeugnis eingereicht werden. Bei Krankheiten, die eigentlich keinen Arzttermin erfordern, lohnt sich die Versicherung also nur, wenn der Ticketpreis höher ist als die Kosten für ein Arztzeugnis. Eine Annullationsversicherung lohnt sich somit nur bei sehr hohen Ticketpreisen.

Schreibe einen Kommentar

Bitte fülle alle mit * gekennzeichneten Felder aus.