Das Recht auf Ferien – ein junges Phänomen
Ferien verdanken wir den Linken

Die Sommerferien stehen vor der Tür! Für viele Menschen die schönste Zeit des Jahres. Was heute als selbstverständlich gilt, hat der linke «Front populaire» in den 1930er Jahren in Frankreich erkämpft.

In aktuellen Medienberichten über die Parlamentswahlen in Frankreich haben Sie vielleicht schon einmal den Namen «Nouveau Front populaire» oder Neue Volksfront gelesen. Dabei handelt es sich um ein linkes politisches Wahlbündnis, das aufgrund der vorgezogenen französischen Parlamentswahlen gegründet wurde. Das Ziel des Nouveau Front populaire: eine politische Übermacht der faschistischen Partei Rassemblement national zu verhindern. (Die Analyse zum ersten Wahlgang finden Sie hier)

Ferien-Revolution

Der Name des Bündnisses kommt nicht von ungefähr: Bereits in den 1930er-Jahren vereinigten sich linke Parteien und Gewerkschaften zu einem Zusammenschluss und bildeten den «Front populaire». Als der Front populaire am 5. Juni 1936 an die Macht kam, erfüllte er wichtige Forderungen der Arbeiterinnen und Arbeiter und führte etliche Verbesserungen im Bereich des Arbeitsrechts ein: zum Beispiel die 40-Stunden-Woche und einen gesetzlichen Ferienanspruch. 

Le Front populaire war die Regierung der vereinigten linken französischen Parteien, die 1936 an die Macht kam. (Foto: keystone)

Der Front populaire zwang Arbeitgeber zu fundamentalen Zugeständnissen: Dazu zählte die Anerkennung der Gewerkschaften, das Streikrecht, die Einrichtung von Betriebsräten, eine gehörige Lohnerhöhung sowie das Recht auf Ferien.

Erst zwei, dann vier!

Die Schweiz machte es Frankreich in den 1940er Jahren nach: Solothurn war der erste Kanton in der Schweiz, der 1946 mittels Volksabstimmung die kantonalen Feriengesetze regelte. Alle Arbeitnehmenden konnten ab dann zwei Wochen Ferien im Jahr beziehen. Auch in den anderen Kantonen wurde das Recht auf Ferien gültig: 1947 Glarus, Waadt, Genf; 1948 Zug; 1949 Basel-Landschaft, Neuenburg; 1950 Schwyz; 1952 Zürich; 1953 Tessin; 1960 Schaffhausen. Die gesetzliche Verankerung auf Bundesebene erfolgte 1966. Erst seit dem 1. Juli 1984 gelten in der Schweiz vier Wochen Ferien für alle.


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