Das gilt für Trottinett & Co. im Strassenverkehr
Mit dem Skateboard aufs Trottoir, mit dem E-Scooter auf die Strasse

Wer nicht zu Fuss gehen will, hat die Qual der Wahl: Nehme ich das Velo, das Skateboard, oder fahre ich mit dem E-Scooter? Doch nicht alles ist strassentauglich. Wissen Sie, wo Sie mit welchem Gefährt fahren dürfen? work gibt die Übersicht. 

Velo

Das Velo gehört auf die Strasse und muss auf dem Trottoir grundsätzlich geschoben werden. Doch darf man mit dem Velo auf das Trottoir ausweichen, wenn die Durchfahrt auf der Strasse erschwert ist, zum Beispiel bei einem Stau? Nein, auch dann ist das Fahren auf dem Trottoir verboten – es sei denn, das Benützen des Trottoirs ist durch eine entsprechende Signalisation erlaubt. Ausnahmeregelungen gelten für Kinder unter 12 Jahren (siehe Box unten). 

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Trottinett, Skateboard und Rollschuhe

Skateboard & Co. fallen unter die Kategorie «fahrzeugähnliche Geräte». Diese dürfen laut der schweizerischen Verkehrsregelnverordnung (VRV) auf den für Fussgängerinnen und Fussgänger bestimmten Wegen und Flächen fahren, also auf dem Trottoir, auf Fusswegen und in Fussgängerzonen (zur Verordnung). Zudem dürfen Sie damit auf Radwegen, in Tempo-30-Zonen und in Begegnungszonen unterwegs sein. Auf Nebenstrassen ist das Fahren erlaubt, wenn entlang der Strasse Trottoirs und Gehwege fehlen und nicht viel Verkehr herrscht. Tempo und Fahrweise müssen den Umständen angepasst werden, und Personen, die zu Fuss unterwegs sind, haben stets Vortritt. Helm-pflicht besteht bei fahrzeugähnlichen Geräten nicht, aber das Gerät oder die Fahrerin müssen bei Nacht und schlechter Sicht mit Lichtern wie beim Velo ausgestattet sein. 

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E-Skateboard und Hooverboard

Die motorisierten Varianten des Skateboards dürfen weder auf der Strasse noch auf dem Trottoir gefahren werden. Sie sind überall da verboten, wo Drittpersonen Zugang haben, also auch auf Schulhaus-arealen, Spielplätzen oder Firmenparkplätzen. Demnach sind sie auch nicht als Transportmittel zugelassen. Das bedeutet: Mit dem E-Skateboard und dem Hooverboard dürfen Sie ausschliesslich auf einem Privatgrundstück fahren, das nur für einen bestimmten Personenkreis zugänglich ist, zum Beispiel ein Einfamilienhaus mit einem abgeschlossenen Platz. 


E-Scooter und E-Moped bis 25 km/h

Für E-Scooter – also motorisierte Trottinetts – und E-Mopeds, die nicht schneller als 25 km/h fahren, gelten die gleichen Regeln wie für Velos: sie fallen in die Kategorie der «Leichtmotorfahrräder». Sie dürfen demnach nicht auf dem Trottoir fahren, ausser es ist entsprechend signalisiert. Wie bei den Velos besteht auch hier keine Helm-pflicht. Fahren darf man sie ab 14 Jahren mit dem Töffliausweis, über 16jährige brauchen kein Permis dafür.

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E-Moped bis 45 km/h

Für die schnelleren E-Mopeds, die bis 45 km/h fahren können, gelten die Regeln für Motorfahrräder. Sie dürfen nicht auf dem Trottoir fahren, ausser es ist entsprechend signalisiert. Es besteht eine Helmpflicht.


Rollstuhl

Mit dem nicht motorisierten Rollstuhl darf jemand sowohl auf dem Trottoir wie auch auf der Strasse fahren (mehr dazu), die Geschwindigkeit muss den Umständen angepasst werden. Wenn die Fahrbahn oder ein Radweg benützt wird, müssen die Rollstühle nachts und bei schlechten Sichtverhältnissen vorne mit einem weissen und hinten mit einem roten Licht ausgestattet sein. 


Motorisierter Rollstuhl und E-Stehroller

Während die nicht motorisierten Rollstühle von allen Menschen gefahren werden dürfen, ist es nur gehbehinderten Personen erlaubt, die motorisierten Rollstühle und Elektro-Stehroller zu benutzen. Diese Fahrzeuge fallen in die Kategorie der Motorfahrräder und dürfen nur auf der Strasse gefahren werden. Eine Helmpflicht besteht nicht.

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Sonderfall Kinder: Die Kleinen dürfen auch aufs Trottoir

Vor dem vollendeten 6. Lebensjahr dürfen Kinder auf Hauptstrassen nur unter Aufsicht einer mindestens 16 Jahre alten Person mit dem Fahrrad fahren. Wenn weder ein Radweg noch ein Radstreifen vorhanden ist, dürfen Kinder bis 12 Jahre auf dem Fussweg und auf dem Trottoir fahren. Sie dürfen hier aber nicht «rasen», sondern müssen ihre Geschwindigkeit und Fahrweise den Umständen anpassen. Fussgängerinnen und Fussgänger haben Vortritt (mehr dazu).

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