Ferienjobs für Jugendliche
Sackgeld statt Badi

Du möchtest während der Sommerferien arbeiten, um etwas Sackgeld zu verdienen? work verrät dir, was du wissen musst und wo du einen für dich passenden Ferienjob findest. 

Endlich Schulferien! Chillen, schlafen, Freundinnen und Freunde treffen steht an. Doch nicht nur. Du möchtest auch etwas Geld verdienen und suchst einen Ferienjob? Falls dem so ist, hier ein paar Tipps:  

Höre dich um 

Viele Ferienjobs liegen näher als du vielleicht glaubst: Frage in der Nachbarschaft und im Bekanntenkreis deiner Eltern nach, vielleicht kannst du jemandem bei Gartenarbeiten helfen, mit dem Hund spazieren gehen oder für eine ältere Nachbarin regelmässig einkaufen gehen. Je nachdem gibt es auch am Arbeitsplatz deiner Eltern kleinere Aufgaben, die du erledigen kannst.  Erkundige dich auch in den Geschäften und Betrieben in deinem Wohnquartier: Vielleicht braucht die Bäckerei oder das Blumengeschäft Unterstützung oder das Altersheim um die Ecke könnte Hilfe in der Küche gebrauchen? Vielleicht hast du Glück!

Bereite dich vor

Vielleicht möchtest du auch gerne Babysitten? Dann empfiehlt es sich, vorher einen Babysitterkurs zu machen, das gibt dir Sicherheit im Umgang mit Kleinkindern und erhöht deine Chancen auf einen Ferienjob. Das Rote Kreuz bietet regelmässig Kurse speziell für Jugendliche an (hier kommst du zum Kurs).

Viele Familien organisieren einen Babysitter für ihre Kinder. (Foto: shutterstock)

Gehe online

Wirst du in deinem Umfeld nicht fündig, klappts vielleicht im Internet: Es gibt einige Online-Jobbörsen, an denen auch Ferienjobs für Jugendliche vergeben werden, zum Beispiel bei www.studentjob.ch. Du möchtest gerne draussen arbeiten, vielleicht auf einem Bauernhof mithelfen? Dann wist du womöglich bei www.agriviva.ch fündig. Jugendliche zwischen 14 und 24 Jahren können zwischen zwei und acht Wochen bei Bauernfamilien leben und mit anpacken. Hier geht es aber eher um das Erlebnis, als um den tatsächlichen Verdienst: Der Lohn beträgt zwischen 12 und 20 Franken pro Tag, dafür kann die Helferin oder der Helfer gratis auf dem Bauernhof übernachten und auch die Verpflegung ist kostenlos. Auch die lokalen Jugendjobbörsen sind gute Anlaufstellen für Ferienjobs: Bei Jobs4Teens  findest du über eine App die Adresse der Jobbörse in deiner Region. Diese lokalen Börsen vermitteln Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren an Firmen und Private, die einen Auftrag zu vergeben haben und beraten, falls es beim Nebenjob Probleme gibt. 

Informiere dich über deine Rechte

Ganz wichtig auch bei Ferienjobs: Es gibt rechtliche Rahmenbedingungen zum Schutz der Jugendlichen. Zum Beispiel darfst du in den Ferien nicht mehr als 40 Stunden pro Woche beschäftigt werden, maximal aber 8 Stunden pro Tag und nicht vor 6 Uhr morgens oder nach 18 Uhr abends. Erholung ist wichtig, deshalb ist gesetzlich geregelt, dass du als Schülerin oder Schüler nicht mehr als die Hälfte deiner Ferienzeit arbeiten darfst. Und auch als Jugendliche hast du Anrecht auf faire Entlöhnung. Der Stundenlohn variiert je nach Job, Alter, Aufgabenbereich und Branche. Für 13-Jährige ist ein Stundenlohn von etwa 12 bis 14 Franken üblich. Für 14-Jährige liegt der Lohn bei 13 bis 15 Franken und für 15-Jährige bei ungefähr 14 bis 16 Franken pro Stunde. Weitere wichtige Informationen findest du in der offiziellen Broschüre des Bundes zum Thema Jugendarbeitsschutz (zu den Infos).

Altersbegrenzung

Jobs für 13-Jährige?

Das Arbeitsgesetz regelt zum Schutz von Jugendlichen klar, in welchem Alter wieviel gearbeitet werden darf. Ab 15 Jahren dürfen Jugendliche offiziell angestellt werden – sofern die obligatorische Schulzeit abgeschlossen ist oder die Schule nicht tangiert wird. Ab 13 Jahren dürfen Teenager leichte Arbeiten verrichten. Damit sind Tätigkeiten gemeint, die sich zeitlich mit der Schule gut vertragen und weder die Gesundheit noch die persönliche und schulische Entwicklung negativ beeinflussen. Darunter fallen Ferienjobs, kleinere Erledigungen und Schnupperlehren. Leichte Arbeit unterscheidet sich von «normaler» vor allem in Arbeitszeit und Häufigkeit. Hier sind die Eltern und Arbeitgeber in der Verantwortung zu beurteilen, ob die Arbeit eine Überforderung für die Schülerin oder den Schüler bedeutet. Vor dem 13. Lebensjahr dürfen Kinder nur innerhalb der Familie oder für Bekannte kleinere Jobs übernehmen, etwa Fenster putzen oder mit dem Hund spazieren gehen. 

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