Syngenta knausert bei Löhnen – Jetzt gibt’s kontra!
Walliser Kantonsgericht weist Syngenta ab

Das Walliser Kantonsgericht hat Syngenta in die Schranken gewiesen: Die Lohnverhandlungen für 2023 in Monthey werden nun unter der Obhut des kantonalen Einigungsamts fortgeführt. Der milliardenschwere Agrarkonzern hatte versucht, dies zu verhindern.

FAIRE LÖHNE. Das fordern die Arbeiterinnen und Arbeiter von Syngenta. (Foto: keystone)

Als global führendes Unternehmen in der Agrarchemie und der Saatgutproduktion verzeichnet Syngenta Jahr für Jahr Rekordgewinne. Doch bei den Löhnen seiner Beschäftigten knausert der Basler Konzern. Angesichts einer Inflationsrate von 3 Prozent forderte die Walliser Unia einen vollen Inflationsausgleich für rund 1000 Mitarbeitende des Werks in Monthey VS

Wie der Konflikt begann

Doch trotz sprudelnden Gewinnen sah Syngenta keinen Grund, die Löhne der Arbeiterinnen und Arbeiter anzupassen – also jener, die den Höhenflug des Unternehmens erst möglich machen.

Als die Personalkommission bei der Unternehmensleitung auf taube Ohren stiess, übernahm die Unia die Verhandlungen. Dieses Recht ist im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) von Syngenta Monthey verbrieft. Doch die Geschäftsleitung blieb stur und wollte die Forderungen weiterhin einfach ignorieren. Die Unia rief daraufhin das kantonale Einigungsamt (OCC) an. Auch dieses Mittel ist im GAV so vorgesehen. Doch Syngenta sah dies anders und bestritt die Zuständigkeit des OCC. 

Kantonsgericht gibt Unia recht

Das Kantonsgericht machte diesem Trauerspiel nun ein Ende. In seinem Entscheid vom 18. Juli stellt das Gericht klar, dass sehr wohl das Einigungsamt zuständig sei. Blaise Carron, Sektionsleiter der Unia Wallis, ist zufrieden:

Jetzt kann sich das Einigungsamt wieder mit diesem Streitfall befassen, ob es Syngenta gefällt oder nicht.

Carron ist überdies zuversichtlich, was die Lohnfrage betrifft: Das Urteil bestätige, dass die Unia das richtige Verfahren gewählt habe. Und wie geht es nun weiter? Carron: «Das kantonale Einigungsamt wird nun endlich unser Gesuch nach seinen spezifischen internen Verfahren behandeln können.» Durchaus möglich also, dass Syngenta dereinst noch Löhne nachzahlen muss.

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