Hitze und Kälte als Sicherheitsrisiko auf Baustellen
Arbeiten unter Extrembedingungen: Das müssen Sie wissen

Wer auf Baustellen arbeitet, muss sich gegen vielerlei Gefahren schützen – eine davon ist das Wetter. Extreme Temperaturen und Wetterkapriolen können die Gesundheit gefährden und Unfälle verursachen. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss die Mitarbeitenden vor schädlichen Wettereinflüssen schützen. Eine Übersicht mit nützlichen Links.

Hitze 

Der Klimawandel bringt vermehrt Wetterextreme mit sich. Extreme Hitze, starke Niederschläge, massive Kälte sind die Folgen. Wetterkapriolen, die auf Baustellen schnell gefährlich und gesundheitsschädigend sein können. Ist es im Schatten über 30 Grad, wird es auf Baustellen noch um einiges heisser. Die Bauarbeitenverordnung (BauAV), die 2021 überarbeitet wurde, legt die Sicherheitsregeln auf Baustellen fest. Vieles konnte verbessert werden, doch es gibt noch einiges zu tun, gerade, was den Schutz bei extremer Hitze und Schlechtwetter betrifft. Und endlich scheint sich auch tatsächlich etwas zu bewegen: So forderte kürzlich auch der Baumeisterverband hitzefrei ab 33 Grad. Ein Anliegen, für das sich die Gewerkschaften Unia und Syna bereits seit längerem einsetzen. 

EXTREME HITZE BEI DER ARBEIT. Im Sommer keine Seltenheit auf dem Bau. (Foto: keystone)

Ganz wichtig: Die arbeitgebende Firma ist für die Gesundheit ihrer Angestellten verantwortlich und hat dafür zu sorgen, dass die Arbeit dem aktuellen Wetter angepasst wird. Nur wenn alle Regeln eingehalten und die grösstmögliche Sicherheit hergestellt ist, darf gearbeitet werden. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss seine Mitarbeitenden über die Gefahren von Sonne, Hitze und Ozon informieren und angemessene Kleidung, Sonnencreme sowie genug Wasser bereitstellen sowie Pausen im Schatten ermöglichen (sämtliche Pflichten des Arbeitgebers in Bezug auf das Arbeiten bei Hitze finden Sie hier). Werden diese Punkte in Ihrem Betrieb nicht umgesetzt? Wenden Sie sich an das Unia-Sekretariat! Hilfreich für Betriebe ist auch die Checkliste der Suva für das Arbeiten im Freien bei Sonne und Hitze.

Doch auch die Mitarbeitenden selbst müssen sich um ihre eigene Gesundheit sorgen und sich schützen. Dabei gilt es insbesondere diese vier Regeln zu beherzigen: die Haut mit Kleidung und Sonnencreme schützen; eine Sonnenbrille tragen; einen Hut oder Helm mit Stirnblende und Nackenschutz anziehen; genügend Wasser trinken. 

Kälte, Nässe und Schlechtwetter

Nicht nur Hitze, auch Kälte und Nässe sind eine Gefahr für die Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter. So muss laut Landesmantelvertrag (LMV) auf der Baustelle ein Raum vorhanden sein, in dem sich die Arbeiterinnen und Arbeiter aufwärmen können. Sie müssen einen Ort haben, an dem sie warmes Essen und Getränke zubereiten können. Ausserdem müssen sie nasse oder feuchte Arbeitskleidung trocknen können, um am nächsten Tag in trockenen Sachen weiterzuarbeiten. Ist einer dieser Punkte nicht erfüllt, haben Angestellte das Recht, eine Verbesserung einzufordern. Mehr Infos zum Arbeiten bei Kälte finden sie hier. Gefährdet das aktuelle Wetter (Regen, Schnee, Blitzschlag u. a.) die Gesundheit der Mitarbeitenden, müssen die Bauarbeiten sofort unterbrochen werden. Das fordert auch das Gesetz: Die Bauarbeitenverordnung hält die Sicherheitsregeln auf Baustellen fest:

Bei Arbeiten bei Sonne, Hitze und Kälte sind die erforderlichen Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu treffen.

Zum Beispiel müssen ab bestimmten Temperaturen und Windgeschwindigkeiten gemäss Gesetz Aufwärmpausen durchgeführt werden, die zur Arbeitszeit zählen. Die überarbeitete Verordnung ist seit Januar 2022 in Kraft.

ARBEIT BEI SCHLECHTEM WETTER. Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter müssen auch mit unerwarteten Wetterbedingungen auskommen. (Foto: shutterstock)

Sicherheit

Die gute Nachricht: Auf dem Bau hat sich die Sicherheit in den letzten Jahren verbessert. Seit 2008 ist die Anzahl der Berufsunfälle um 16,6 Prozent gesunken. Dennoch erleiden noch immer Jahr für Jahr viele Arbeitende einen Berufsunfall. Um die Arbeitssicherheit auf dem Bau zu fördern, gibt es mit «Sicuro» und «Optibau» eine sozialpartnerschaftliche Branchenlösung und ein von Gewerkschaften und Verbänden erarbeitetes Hilfsmittel. Die Branchenlösung Sicuro unterstützt die Betriebe bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und bei der Reduktion von Berufsunfällen und -krankheiten. Das Konzept fördert den Austausch zwischen den Beteiligten in der Baubranche und bietet einen Pool an Spezialistinnen und Spezialisten, die den Mitgliedsunternehmen helfen, die Vorgaben zur Förderung der Arbeitssicherheit einzuhalten. Zudem steht den Firmen ein betriebliches Sicherheitssystem (Organisationshandbuch) mit relevanten Informationen und Hilfsmitteln zur Verfügung und das Angebot, Kurse und Fortbildungen zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu besuchen. 

Optibau – ein gemeinsames Projekt von Arbeitgeberverbänden, Seco, Suva und Unia –wurde entwickelt, um die Kommunikation und Zusammenarbeit auf den Baustellen zu verbessern mit dem Ziel, die Arbeitssicherheit und die körperlichen Belastungen auf dem Bau zu senken. 

Gemeinsam mit der Suva kämpft die Unia für mehr Sicherheit auf Baustellen und setzt sich für die Einhaltung lebensrettender Regeln auf dem Bau ein: 1. Absturzkanten sichern; 2. Bodenöffnungen verschliessen; 3. Lasten richtig anschlagen; 4. Fassadengerüst erstellen; 5. täglich Gerüste kontrollieren; 6. Zugänge sichern; 7. persönliche Schutzausrüstung anziehen; 8. Gräben und Baugruben sichern.

Stop sagen

Werden auf der Baustelle, wo Sie arbeiten, nicht alle Regeln eingehalten? Droht Gefahr für Leben und Gesundheit? Dann haben Sie das Recht, sich zu wehren und die Arbeit niederzulegen. Wenden Sie sich an Ihre Gewerkschaft, sie hilft Ihnen dabei, die nötigen Schritte einzuleiten! 

Arbeitskleidung

Gut geschützt

Die Firma muss Ihnen angemessene Schutzkleidung zur Verfügung stellen, um Unfällen vorzubeugen und Sie vor Hitze und Kälte zu schützen. Die persönliche Schutzausrüstung – zum Beispiel Helm, Handschuhe, Sicherheitsschuhe, Gehörschutz und Schutzbrille – müssen Sie nicht selbst bezahlen, das ist gesetzlich geregelt. Auch Arbeitskleidung mit Signalfunktion, Regen- und Wintersachen sowie Kleidung mit Firmenlogo muss die Firma zur Verfügung stellen. 

Reinigen der Schutzkleidung

Was viele aber nicht wissen: Laut Gesetz ist der Arbeitgeber auch für die Pflege und Reinigung der Schutzkleidung verantwortlich. Sie müssen die Reinigung der Kleidung also nicht selber bezahlen, und auch für Ihre Sicherheitsschuhe müssen Sie nicht selbst aufkommen! 

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