Nach Geständnis des Bundes
Falsche AHV-Zahlen werden Fall für die Gerichte

Die Gewerkschaften habens seit Jahren immer gesagt: Der Bund rechnet die AHV arm. Diese Woche endlich gab der Bund es zu. Jetzt wollen Gewerkschafterinnen die Abstimmung über das höhere Frauenrentenalter wiederholen lassen. Der SGB unterstützt die Abstimmungsbeschwerden.

ZUM NACHTEIL DER FRAUEN: Mit der nur knapp angenommenen AHV 21 Reform wurde das Rentenalter der Frauen erhöht. Nun müssen die Gerichte regeln, ob es zu einer neuen Abstimmung kommt. (Foto: Keystone)

Angeblich sind zwei Formeln schuld. Weil sie falsch sind, hat die AHV ab 2027 jedes Jahr mehr Geld zur Verfügung, als es der Bund bislang behauptete. Im Jahr 2027 rund 520 Millionen Franken, 2033 sind es 4 Milliarden. Das heisst: die AHV ist noch solider als bisher angenommen.

Mit den falschen Zahlen des Bundesamts machen die AHV-Gegnerinnen und -Gegner aus SVP, FDP und GLP seit Jahren Politik. Bei der Abstimmung über die 13. AHV-Rente zum Glück erfolglos. Aber zum Mini-Ja zur Erhöhung des Frauenrentenalters dürften die Prognosezahlen ebenso Einfluss gehabt haben wie die Lüge, die Frauenrente würden dann bei den Pensionskassen verbessert. 

Mini-Ja

Für eine Annullation einer Abstimmung verlangt das Bundesgericht, dass der Fehler das Ergebnis beeinflusst hat. So hat es seinerzeit bei der erfolgreichen Beschwerde der damaligen CVP gegen die Abstimmung über die «Heiratsstrafe» formuliert. Die Erhöhung des Frauenrentenalters wurde am 25. September 2023 nur mit einem Mini-Ja angenommen. Am Ende gaben rund 30000 von insgesamt abgegebenen über 2,8 Millionen Stimmen den Ausschlag. Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund ist deshalb klar: mit realistischen Finanzszenarien wäre die Abstimmung anders ausgefallen.

Abstimmung aufheben

In mehreren Kantonen haben bis gestern denn auch mehrere Gewerkschafterinnen Beschwerde gegen die Abstimmung vom 23. September eingereicht: konkret gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters. Denn diese wäre wohl ohne die falschen Horrorprognosen des Bundes anders ausgegangen. Die Abstimmung über die Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV fiel dagegen mit über 55 Prozent Ja deutlich aus.

Unia-Präsidentin Vania Alleva sagt zu den Bundes-Fehlprognosen und den Abstimmungsbeschwerden:

Der Bund hat sich bei der AHV um Milliarden verrechnet. Fehler können passieren. Aber Fehler müssen korrigiert werden. Darum unterstützt die Unia die Gewerkschafterinnen, die gegen das Mini-Ja zur Erhöhung des Frauenrentenalters Abstimmungsbeschwerde eingereicht haben. Denn die falschen Zahlen des Bundes haben wohl entscheidend dazu beigetragen, dass den Frauen ein Jahr Rente gestohlen wurde. Auch das muss korrigiert und auch alle weiteren AHV-Abbaupläne des Bundesrates und der bürgerlichen Parteien sofort gestoppt werden.

Unia-Präsidentin Vania Alleva. (Foto: Gaetan Bally)

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