Ratgeber
Sexuell belästigt? Brechen Sie das Schweigen!

Im Laufe eines Arbeitslebens werden viele Menschen – vorwiegend Frauen – Opfer ­sexueller Belästigung. Einige ­können sich wehren, ­andere schweigen und ­leiden. work zeigt auf, wo Sie sich Unterstützung holen können.

SIE SIND NICHT ALLEIN: Viele Menschen sind im Arbeitsleben sexuell belästigt worden. Und es gibt Institutionen, die ihnen helfen, sich zu wehren. (Foto: Shutterstock)

Sexuelle Belästigung hat viele Formen. Grundsätzlich gilt: Jedes Verhalten mit sexuellem Bezug, das die belästigte Person als unerwünscht empfindet, ist sexuelle Belästigung. Das können Bemerkungen über sexuelle Merkmale sein, Anstarren oder anzügliche Gesten, Bilder, Textnachrichten oder Mails mit sexuellem Inhalt bis hin zu un­erwünschtem Körperkontakt. ­Sexuelle Belästigung ist Machtmissbrauch und hat nichts mit Flirten zu tun. Dabei ist das Empfinden der belästigten Person ausschlaggebend, nicht die Absicht der belästigenden Person. Eine Person, die eine andere sexuell belästigt, verletzt geltendes Recht. Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau definiert sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz klar als Diskriminierung. Verboten sind unter anderem «Drohungen, das Versprechen von Vorteilen, das Auferlegen von Zwang und das Ausüben von Druck zum Erlangen eines Entgegenkommens sexueller Art».

Viele Betroffene fühlen sich allein und machtlos. Werden oder wurden Sie am Arbeitsplatz sexuell belästigt? Dann sollten Sie aktiv werden und Unterstützung suchen:

Sprechen Sie mit einer Kollegin oder einem Kollegen, dem Sie vertrauen, oder wenden Sie sich an die Vertrauensperson im Betrieb.

Nehmen Sie Ihre Vorgesetzte oder Ihren Vorgesetzten in die Pflicht. Ihre Chefin oder Ihr Chef hat Ihnen gegenüber eine Fürsorgepflicht. Sie oder er ist gesetzlich dazu verpflichtet, Sie vor Belästigung, Mobbing und sexualisierter Gewalt zu schützen. Vorgesetzte müssen ausserdem in ihrem Betrieb klar Stellung nehmen und signalisieren, dass sexuelle Belästigung nicht geduldet wird. In ­jedem Betrieb muss es eine ­Ansprechperson geben, an die man sich bei sexueller Belästigung oder Mobbing wenden kann. Chefinnen und Chefs, die ihre Mitarbeitenden, die Opfer von Belästigung wurden, nicht unterstützen oder gar selbst übergriffig werden, handeln rechtswidrig und können angezeigt werden.

Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle. Vielleicht ist es einfacher für Sie, sich erst mal ausserhalb des Betriebs Unterstützung zu holen. Da gibt es ­einige Möglichkeiten. www.be­laestigt.ch bietet Onlineberatung in acht Sprachen an. Auf der Website finden Sie zudem viele Tipps und Hintergrundinformationen. Anlaufstellen für Opfer sexueller Belästigung finden Sie auch hier. Sie können sich auch an das Unia-Sekretariat Ihrer Region wenden. Unsere Rechtsberatung hilft Ihnen gerne!

Haben Sie beobachtet, wie jemand anderes sexuell belästigt wird? Dann sollten Sie unbedingt aktiv werden. Schreiben Sie auf, was Sie gesehen ­haben, mit Ort, Datum und Uhrzeit. Sprechen Sie die betroffene Kollegin oder den Kollegen an und bieten Hilfe an. Zum Beispiel können Sie sie zum Gespräch mit dem Chef begleiten oder den Kontakt zu einer Beratungsstelle herstellen und sich als Zeugin anbieten.


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In einer Unia-Umfrage unter Angestellten im Gastgewerbe gaben fast die Hälfte der Teilnehmenden an, bereits Mobbing und se­xuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt zu haben. Mit einer Stickeraktion macht die Unia auf sexuelle Belästigung im Gastgewerbe aufmerksam. Bestellen Sie das Kleberset, und sensibilisieren Sie Ihren Betrieb und Ihre Umgebung für das Thema sexuelle Belästigung! Hier bestellen.

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