Ratgeber
Der Weg zur Arbeitslosenentschädigung

Wer die Kündigung ­erhält, ist wohl erst einmal verzweifelt. Wie weiter? Finden Sie nicht sofort ­ei­nen neuen Job, ­melden Sie sich möglichst ­frühzeitig arbeitslos. Die wichtigsten Schritte.

JOB VERLOREN? In der Regel erhalten Sie 70 Prozent Ihres versicherten Lohnes; wenn Sie Kinder unter 25 Jahren haben, sind es 80 Prozent. (Foto: iStock)

KÜNDIGUNG PRÜFEN

Haben Sie von Ihrem Betrieb die Kündigung erhalten? Dann sollten Sie als erstes prüfen, ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde. Die gesetzlich geregelten Kündigungsfristen betragen in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis im 1. Dienstjahr 1 Monat, im 2. bis und mit dem 9. Dienstjahr 2 Monate und ab dem 10. Dienstjahr 3 Monate. Schauen Sie aber im Arbeitsvertrag oder, falls vorhanden, im GAV nach! Denn die Fristen dürfen vertraglich verlängert oder verkürzt werden. Eine Verkürzung unter einen Monat ist allerdings nur durch GAV und nur für das 1. Dienstjahr erlaubt. Sie haben das Recht, eine schriftliche Begründung für die Kündigung zu verlangen. Nach Ablauf der Probezeit darf Ihnen zum Beispiel nicht gekündigt werden, wenn Sie schwanger sind, oder bis 16 Wochen nach der Geburt. Wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall ganz oder teilweise arbeitsunfähig sind, sind Sie je nach Anzahl Dienstjahren für eine gewisse Zeit mit einer Sperrfrist vor Kündigung geschützt.

ARBEITSLOS MELDEN

Um die volle Arbeitslosenentschädigung zu erhalten, melden Sie sich am besten sofort arbeitslos, spätestens aber am ersten Tag, an dem Sie Arbeitslosenentschädigung erhalten wollen. Sie können sich online beim Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) anmelden oder beim RAV Ihrer Region vorbeigehen (Adressen hier). Zu Ihrem ersten Termin werden Sie unter anderem die Identitätskarte, den AHV-Ausweis und Nachweise für Ihre bisherige Stellensuche mitnehmen müssen.

ARBEITSLOSENKASSE WÄHLEN

Als nächsten Schritt müssen Sie eine Arbeitslosenkasse auswählen. Es gibt in der Schweiz über 30 Arbeitslosenkassen, kantonale und private. Eine davon ist die Arbeitslosenkasse der Unia. Die Arbeitslosenkasse wird Ihren Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung abklären. Sie müssen zum Beispiel in den letzten 2 Jahren während mindestens 12 Monaten angestellt gewesen sein und Ihren Hauptwohnsitz in der Schweiz haben (sämtliche Bedingungen finden Sie hier). Die Entschädigung bekommen Sie monatlich ausgezahlt.

HÖHE DES ARBEITSLOSENGELDES

In der Regel bekommen Sie Arbeitslosengeld in der Höhe von 70 Prozent Ihres versicherten Lohns. In manchen Fällen haben Sie auch Anrecht auf 80 Prozent des versicherten Lohns, zum Beispiel wenn Sie Kinder haben, die jünger als 25 Jahre alt sind, oder wenn Ihr versicherter Verdienst nicht höher ist als 3797 Franken. Das Arbeitslosengeld errechnet sich, vereinfacht gesagt, aus dem Durchschnitt der letzten 6 oder 12 Monate – je nachdem, was für Sie vorteilhafter ist. Auf der Website der Unia-Arbeitslosenkasse können Sie herausfinden, wie viel Arbeitslosenentschädigung Sie pro Monat erhalten. Wie lange Sie Arbeitslosengeld erhalten, hängt von Ihrem Alter und Ihrer Situation ab, zum Beispiel, ob Sie unterhaltspflichtig sind und wie lange Sie in den zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (ALV) bezahlt haben.


Ihre Pflichten Informieren

Während Sie Arbeitslosenentschädigung beziehen, müssen Sie sich um eine neue Anstellung bemühen und diese Anstrengungen monatlich belegen. Das RAV wird mit Ihnen gemeinsam einen Massnahmenplan ausarbeiten, an den Sie sich halten müssen. Ausserdem müssen Sie Ihre Arbeitslosenkasse über Veränderungen informieren, die eine Neuberechnung des Taggeldes nach sich ziehen können, zum Beispiel ein Unfall, eine Krankheit, eine neue Stelle oder ein Zwischenverdienst.

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