Grundwissen Sozialhilfe
Finanzielle Hilfe, wenn gar nichts mehr geht

Von Armut betroffen zu sein ist keine Schande und betrifft viele Menschen, auch in der Schweiz. Wenn alle Stricke reissen, greift die Sozialhilfe unter die Arme – was Sie darüber wissen müssen. 

SOZIALHILFE GREIFT EIN: In schwierigen Zeiten hilft die Sozialhilfe, wieder festen Boden unter die Füsse zu bekommen. (Illustration: Shutterstock)

Was ist Sozialhilfe, und wer bekommt sie?

Sozialhilfe ist Unterstützung vom Staat. Alle, die keine oder nur wenig Unterstützung von Sozialversicherungen wie der ALV, IV oder AHV bekommen, haben im Armutsfall grundsätzlich Anrecht auf Sozialhilfe. Per Gesetz muss eine Bedürftigkeit vorliegen, was bedeutet, dass Sie als betroffene Person selbst nicht oder nicht hinreichend für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können (rechtliche Grundlagen). Ihr Anspruch auf Sozialhilfe ergibt sich aus der Differenz zwischen Ihrem individuell errechneten Minimalbedarf und Ihrem aktuellen Einkommen. Bevor Sie Sozialhilfe beantragen können, müssen Sie den grössten Teil Ihres Vermögens aufgebraucht haben und zum Beispiel keine Immobilien oder Wertsachen mehr besitzen. Und Sie müssen glaubhaft darlegen, dass alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind oder nicht reichen, um den Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. 

Wofür wird bezahlt?

Als Sozialhilfeempfängerin oder -empfänger erhalten Sie monatlich Geld für den Grundbedarf wie Lebensmittel, Kleidung und Haushaltsartikel, für Krankenkasse, Wohnkosten und je nach persönlicher Situation und Bedarf zum Beispiel für eine Brille, für Kinderbetreuung oder für öffentliche Verkehrsmittel. Die Höhe der Unterstützung hängt davon ab, ob Sie alleinstehend oder verheiratet sind und ob Sie Kinder betreuen oder Unterhaltszahlungen leisten müssen. Wird Ihnen Sozialhilfe zugesprochen, müssen Sie sich einer engmaschigen Kontrolle fügen, Ihnen zugewiesene Arbeitsprogramme besuchen und nachweislich alles tun, um möglichst bald wieder eine Stelle zu bekommen. Halten Sie sich nicht an die Weisungen, kann Ihnen der Grundbedarf gekürzt werden. Die Unterstützung kann sogar ganz gestrichen werden, zum Beispiel, wenn Sie ein konkretes Jobangebot ablehnen. Sind Sie mit einem Entscheid nicht einverstanden, können Sie eine schriftliche Begründung mit Rechtsmittelbelehrung verlangen und den Entscheid anfechten. Eine Liste von Rechtsberatungsstellen finden Sie auf der Website der unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht.

Wie ist die Sozialhilfe organisiert?

In der Schweiz sind die Kantone für die Ausgestaltung der Sozialhilfe verantwortlich. Das bedeutet: Das Ganze ist ein Dschungel – es gibt 26 verschiedene Sozialhilfegesetze. Immerhin: Um eine gewisse Einheitlichkeit zu gewährleisten, hat die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos) Richtlinien zur Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe erstellt (LINK). Darin wird auch festgehalten, mit welchen Massnahmen Betroffene unterstützt werden sollen, um wieder beruflich und sozial Fuss zu fassen. 

Wie kann ich Sozialhilfe beantragen?

Um Sozialhilfe zu beantragen, müssen Sie sich beim Sozialdienst oder Sozialamt – die Namen variieren von Kanton zu Kanton – melden und Ihre finanzielle und persönliche Situation bis ins Detail darlegen: Mit Bank- und Postkontoauszügen, dem Mietvertrag, mit der Dokumentation von Wertsachen und allen Versicherungspolicen sowie Angaben über Ihre familiäre Situation, über Ihre Gesundheit und allfällige aktuelle Jobs. Anhand dieser Angaben berechnet die zuständige Sozialdienstmitarbeitende, ob und wie viel Geld Sie bekommen. Das Antragsverfahren ist aufwendig, kann zuweilen demütigend und nervenaufreibend sein. Aber geben Sie nicht auf! Es gibt in jedem Kanton Beratungsstellen, die Sie kostenlos beim Beantragen von Sozialhilfe unterstützen: Eine Übersicht über kantonale Beratungsstellen finden Sie auf der Website der Skos.


SchuldenHilfe naht!

Ihnen wächst gerade alles über den Kopf, und Sie wissen nicht, wie Sie die nächste Miete, die Krankenkasse oder den nächsten Einkauf bezahlen sollen? Gleichzeitig stapeln sich die Mahnungen? Lassen Sie sich helfen! Eine gute Anlaufstelle bei Schulden ist die Beratungsstelle der Caritas. Ausserdem finden sich auf der Website des Dachverbands Schuldenberatung Schweiz sämtliche Kontakte zu kantonalen Beratungsstellen. Auch Telefon- oder Onlineberatung ist möglich: www.schulden.ch/fachstellen

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