Neuer Bäckerinnen- und Confiseure-GAV bringt gewichtige Verbesserungen
Jetzt werden grosse Brötchen gebacken!

Bäckerinnen und Confiseure können sich über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) freuen: Bessere Löhne, Nachtzuschläge für alle und mehr freie Wochenenden.

WIE FRISCHE BRÖTCHEN: Der neue GAV ist beliebt. (Foto: Adobe Stock)

Sie haben es gebacken gekriegt! ­Arbeitgeber und Arbeitnehmer ­einigten sich Anfang Jahr über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag für die Bäckerinnen und Confiseure. Der neue GAV kommt mit massgeblichen Verbesserungen. Und die Gewerkschaft Unia war wieder am Verhandlungstisch und hat am Erfolgsrezept mitgewirkt.

Eine der grössten Errungenschaften sind die neuen Regelungen rund um die Löhne. Diese werden im neuen GAV automatisch an die Teuerung angepasst. Die Sozialpartner konnten zusätzlich sicherstellen, dass es keinen Kaufkraftverlust gibt und dass die Löhne steigen. Der Mindestlohn für Personen mit einem eidgenössischem Berufsattest (EBA) liegt neu bei 3900 Franken. Wer eine abgeschlossene Bäcker-­Confiseur-Lehre EFZ hat, erhält mindestens 4400 Franken. Und Berufsleute mit Berufsprüfung ver­dienen mindestens 5350 Franken.

Auch die Lehrlingslöhne werden berücksichtigt. Die Mindestlöhne für den Berufsnachwuchs: Lernende EBA erhalten im ersten Ausbildungsjahr 850 und im zweiten 950 Franken. Lernenden EFZ stehen im zweiten Jahr mindestens 1050 Franken und im dritten Ausbildungsjahr 1400 Franken zu. Ein grosser Meilenstein, denn dass Lernende in den Gesamtarbeitsverträgen berücksichtigt werden, ist eine ­Seltenheit. Eine wichtige For­derung, welche die Gewerkschafts­jugend weiter durchsetzen will.

NACHTZUSCHLAG UND RUHETAGE

Wer in einer Bäckerei oder Confiserie arbeitet, muss früh in der Backstube stehen, damit wir morgens das frische, warme Schoggigipfeli zum Frühstück verspeisen können. Grosse Betriebe arbeiten im Schichtbetrieb sogar rund um die Uhr. Arbeitszeiten in der Nacht sind in der Branche also die Regel, faire Bezahlungen für alle Mitarbeitenden hingegen weniger. Nachtzuschläge erhielten bislang nur Mitarbeitende mit anerkanntem Berufsabschluss. Damit ist im neuen GAV Schluss! Wer zwischen 22 und 3 Uhr arbeitet, erhält einen Nachtzuschlag von 25 Prozent. Und zwar alle – auch Lernende und Mitarbeitende ohne anerkannten Berufsabschluss.

Zudem muss der Chef seinen Angestellten pro Jahr 12 Mal ein ganzes Wochenende freigeben. Das ist besonders wichtig für die Vereinbarkeit vom Familien- und ­Sozialleben. Die freien Wochenenden machen den Beruf wieder attrak­tiver für Einsteigerinnen und Einsteiger. Die Arbeitsstunden werden im neuen GAV strenger kon­trolliert, Dienstpläne müssen zwei Wochen im voraus für zwei Wochen geplant und kommuniziert werden, und Aus- und Weiterbildungen werden vergünstigt.

UNIA ALS SOZIALPARTNERIN

Nach zehn Jahren ist auch die Gewerkschaft Unia wieder Sozialpartnerin für den Gesamtarbeitsvertrag. Im Jahr 2014 verliess die Unia den ­Bäckerei-GAV, weil für Ungelernte keine Mindestlöhne bestimmt wurden. In den letzten Jahren gab es intensive Verhandlungen und wurde Lobbyarbeit betrieben. Seit 2019 haben Ungelernte einen Mindestlohn. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Unia wieder vollwertiger Teil der Paritä­tischen Kommission und so den Vollzug des GAV mitgestalten können.

Anne Rubin, Co-Leiterin Detailhandel bei der Unia, sagt: «Wir sind mit der ausgezeichneten Zusammenarbeit mit den anderen Sozialpartnern zufrieden. Jetzt werden wir uns einsetzen, die Kontrollen noch zu verbessern und den GAV weiterzuentwickeln. Besonders auf den Ebenen Lohn und Vereinbarkeit gibt es noch einiges zu tun.» Dem Bäckerei-GAV sind aber nicht alle Backstuben unterstellt: Die Coop-Bäckereien sind dem Coop-GAV unterstellt und haben bessere Arbeits- und Lohnbedingungen.

Warten auf das Seco: Ab wann ist der neue GAV gültig?

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Gesamtarbeitsvertrags ist noch unklar – das Seco muss ihn noch als allgemeinverbindlich erklären. Damit zu rechnen ist im ersten Halbjahr 2025. Aber die vereinbarten höheren Löhne werden schon ab dem 1. Januar 2025 gelten. (dak)

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