Bundesrat stellt Eckpunkte der »Bilateralen III» vor – das Ergebnis ist ungenügend
Der Lohnschutz ist nicht gesichert!

Der Bundesrat hat die Eckpunkte des Verhandlungsergebnisses zu den «Bilateralen III» verkündet. Was bis jetzt bekannt ist zum Lohnschutz ist völlig ungenügend. Die Gewerkschaften fordern Klarheit und materielle Zusagen bei den Spesenregelungen, Kautionen und Dienstleistungssperren.

DIE ROTE LINIE: Bei den Arbeitsbedingungen gehen die Gewerkschaften keine Kompromisse ein, die den Büezerinnen und Büezern schaden. (Foto: Keystone)

In den vergangenen Monaten wurde viel orakelt und neue und nicht mehr ganz so neue Vorschläge ventiliert. Die rechtsnationalen Abschotterinnen und Abschotter haben sich unter vielen Mäntelchen zu Wort gemeldet. Und jene, die zwar gerne vom freien EU-Marktzugang profitieren wollen, spekulieren darauf, den zu behalten, aber den Schweizer Lohnschutz gleichzeitig zu schleifen und den Service public zu privatisieren.

Die einzige wirklich konsequente Haltung legen die Gewerkschaften an den Tag:

Ja zu den Bilateralen III, wenn die Löhne und der Service public gesichert sind. Ein Abkommen, das den Lohnschutz in der Schweiz schwächt und Arbeitnehmende aufgrund ihrer Herkunft benachteiligt, werden sie ablehnen – genauso wie die Versuche fremdenfeindlicher Kräfte, die Personenfreizügigkeit abzuschaffen.

Denn die Personenfreizügigkeit mit der EU ist grundsätzlich eine Erfolgsgeschichte dank den von den Gewerkschaften erkämpften flankierenden Massnahmen (FlaM). Doch diese FlaM sind ideologischen Arbeitgeberverbänden und bürgerlichen Politikern ein Dorn im Auge.

Nicht im Lotterbett mit der SVP

Die Erzählung, die Gewerkschaften lägen mit der SVP im Lotterbett und zögen gleichzeitig die SP mit unter die Decke, könnte falscher nicht sein. Auch wenn sie von den Aargauer und Zürcher Zentralredaktionen in Dauerschleife geschrieben und gesendet wird.

Tatsache ist:

Die Gewerkschaften schützen die Rechte der Arbeitenden. Hier in der Schweiz und in Zusammenarbeit mit den sozialen Kräften in der EU. Entscheidend ist der konkrete Inhalt eines Abkommens. Es muss dazu beitragen, die Rechte der Arbeitnehmenden und ihre Lebensbedingungen zu verbessern. Nur daran werden die Gewerkschaften das Ergebnis messen.

Die SVP dagegen will nichts von den FlaM wissen. Das sagt sie im Unterschied zu FDP und GLP immerhin ehrlich. Sie will lieber zurück zum unmenschlichen Saisonnierstatut. Dieses hat nicht nur viel menschliches Leid ­gebracht (was den Marktradikalen egal ist), sondern auch die Löhne aller Arbeitenden im Land gedrückt (wovon die Marktradikalen träumen).

Angriff auf alle Löhne

Auch wenn nicht wirklich klar ist, was unter der «Schutzklausel» zu verstehen ist, von der rechte und linksliberale Politikerinnen und Politiker derzeit so besessen scheinen: es geht immer um Kontingente. Und bei Kontingenten geraten alle Löhne unter Druck. Das zeigt die Geschichte. Und das belegt eine dieses Jahr erschienene Studie der Konjunktur­forschungsstelle der ETH (abrufbar über diesen Link). Auf den Punkt gebracht: Die beste «Schutzklausel» für die Lohnabhängigen in diesem Land sind die FlaM und ihre Kontrolle. Und diese müssen gestärkt und nicht geschwächt werden.

Unia-Delegierte glasklar

Die Unia-Delegierten haben an ihrer Versammlung vom 7.  Dezember 2024 die Haltung der Gewerkschaften in einer Resolution noch einmal glasklar formuliert: «Wir wollen ein Abkommen, das die Rechte der Arbeitnehmenden in der Schweiz stärkt. Wir sind für einen starken Service public und gegen Liberalisierungen.» Konkret heisst das unter anderem:

  1. Die rote Linie «Lohnschutz» darf nicht ­überschritten werden.
  2. Gesamtarbeitsverträge (GAV) und die Rechte der Arbeitnehmenden in der Schweiz und Europa müssen gestärkt werden.
  3. Die Personenfreizügigkeit muss weiter­geführt werden.

So geht’s weiter

Der Bundesrat wird das von ihm verhandelte Abkommen in die Vernehmlassung schicken, dann erst wird der Text vollumfänglich bekannt sein. Die Gewerkschaften werden diesen genau studieren und alle Aspekte für die Arbeitnehmenden kritisch würdigen. Und danach wird eine SGB-Delegiertenversammlung über die Position der Gewerkschaften entscheiden. Bis dahin ist es immer noch möglich, dass sich die Arbeitgeberverbände und die bürgerliche Parlamentsmehrheit bewegen und Hand bieten, die Arbeitnehmendenrechte allenfalls innenpolitisch zu stärken.

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