Internationaler Tag der Migrantinnen und Migranten
Migration in der Schweiz – wie Begriffe oft verwechselt werden

Die Schweiz ist ein Land der Migration. Doch Begriffe wie «Flüchtlinge», «Asylsuchende» oder «Migrantinnen» werden oft durcheinandergebracht oder gar absichtlich falsch verwendet. Hier ein Überblick, was diese Begriffe bedeuten und wie das Schweizer System funktioniert. 

DURCHEINANDER: Diese Begriffe werden oft von Politikerinnen und Politiker falsch verwendet. (Montage: work)

Die wichtigsten Begriffe:

  • Flüchtlinge: Menschen, die aus ihrem Heimatland fliehen, weil sie dort verfolgt werden – sei es aus politischen, religiösen oder ethnischen Gründen. Sie haben gemäss der Genfer Flüchtlingskonvention das Recht auf Schutz und Asyl. In der Schweiz erhalten anerkannte Flüchtlinge mit Asyl den Status B (Aufenthaltsbewilligung).
  • Asylsuchende: Menschen, die einen Antrag auf Asyl gestellt haben, deren Bewilligungsverfahren aber noch nicht abgeschlossen ist.
  • Migrantinnen und Migranten: Ein Sammelbegriff für Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen für unterschiedliche Zeit in die Schweiz kommen – sei es wegen Arbeit, Familie oder Studium. Oder weil sie Asyl beantragen. Sie gehören zu den knapp 2,5  Millionen Menschen in der Schweiz, die keinen Schweizer Pass haben.

Das Stufenmodell der Aufenthaltsbewilligungen

Das Schweizer Migrationssystem unterscheidet zwischen diesen verschiedenen Aufenthalts-Ausweisen:

  • N: Für Asylsuchende während des laufenden Verfahrens. Sie dürfen oft nicht arbeiten und leben meist in prekären Unterkünften.
  • F: Für vorläufig Aufgenommene. Der Asylantrag dieser Menschen wurde abgelehnt, doch sie können trotzdem nicht in ihre Heimatländer zurückkehren, weil eine Wegweisung ein Verstoss  gegen Völkerrecht wäre, unzumutbar oder unmöglich. Status F dauert oft Jahre und lässt Betroffene in der Schwebe. 
  • B: Aufenthaltsbewilligung, für anerkannte Flüchtlinge oder Menschen, die zum Beispiel im Rahmen von Familienzusammenführungen kommen oder EU-/EFTA-Bürgerinnen. Menschen mit einem B-Ausweis dürfen in der Schweiz arbeiten.
  • C: Niederlassungsbewilligung für Migrantinnen, die mehrere Jahre in der Schweiz leben und integriert sind.  
  • L: Kurzaufenthaltsbewilligung, meist für temporäre Arbeitnehmende.
  • S: Der Schutzstatus S wurde 1998 als Reaktion auf die Fluchtbewegungen im Zuge der Balkankriege eingeführt. Erstmals aktiviert wurde er allerdings erst im März 2022 für Geflüchtete aus der Ukraine. Er soll vorübergehenden Schutz bieten für Personen, die vor Krieg fliehen und ermöglicht den Zugang zu Arbeit, Bildung und Aufenthalt.

Dieses Stufenmodell ist kompliziert und von Bürokratie geprägt. Es schafft oft mehr Hindernisse als Perspektiven – besonders für jene, die Schutz suchen.

Wie viele Menschen kommen wirklich in die Schweiz?

Rechte Parteien wie die SVP betreiben eine Angstpolitik auf dem Buckel von Schutzsuchenden.  Sie behaupten, dass «zu viele» Menschen in die Schweiz kämen und dies eine Bedrohung darstelle. Doch die Zahlen zeigen klar:

  • Im Jahr 2023 haben 30’223 Menschen ein Asylgesuch in der Schweiz gestellt – das entspricht etwa 0,3 Prozent der Bevölkerung.
  • 2023 erhielten 25,7 Prozent einen positiven Entscheid auf Asyl in der Schweiz. 
  • Gleichzeitig wanderten rund 181’553 Menschen in die Schweiz ein, vor allem aus EU-Staaten (über 70 Prozent). Die meisten davon sind Arbeitsmigrantinnen, die einen wichtigen Beitrag zur Wirtschaft leisten.

Der Grossteil der Migrantinnen bleibt temporär oder integriert sich langfristig. Ohne Migration würde die Schweiz weder wirtschaftlich noch sozial funktionieren. Denn hinter «Swiss made» steckt auch ganz viel Migration. 

Für Solidarität statt Spaltung

Das Schweizer System schränkt die Rechte von Schutzsuchenden und Migrantinnen massiv ein. Vorläufig Aufgenommene kämpfen jahrelang mit Unsicherheiten (work berichtete), während Arbeitsmigrantinnen oft unter prekären Bedingungen chrampfen. Das fordern die Gewerkschaften: 

  • Menschenwürdige Aufnahme von Flüchtenden und faire Asylverfahren: Asylverfahren müssen rasch, aber fair durchgeführt werden. Die Rechte der Asylsuchenden gilt es zu respektieren.
  • Mehr Rechte für Schutzsuchende: Der Status F muss abgeschafft und Asylsuchenden der Zugang zu Arbeit und Bildung ermöglicht werden.
  • Weniger Bürokratie: Aufenthaltsbewilligungen müssen klar und fair geregelt sein – ohne Hürden, welche die Integration behindern.
  • Respekt und Anerkennung: Migrantinnen sind keine Arbeitskräfte zweiter Klasse, sondern Teil der Gesellschaft.


Statt Angstmacherei und Spaltung brauchen wir eine Politik der Solidarität, die alle Menschen in den Mittelpunkt stellt – unabhängig von ihrer Herkunft. 

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