Premiere in Belgien
Krankengeld und Kündigungsschutz: Umfassende Rechte für Sexarbeiterinnen

Erfolg für die belgischen Sexarbeiterinnen: Ein neues Gesetz sichert ihnen weitgehende Arbeitsrechte zu.

PROSTITUIERTE UND STOLZ: In Belgien haben die Sexarbeiterinnen für mehr Rechte gekämpft. (Foto: Utsopi)

«Stop, das geht mir zu weit.» Oder: «Diesen Kunden bediene ich nicht.» Seit kurzem haben Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter in Belgien offiziell das Recht, sich zu weigern oder eine sexuelle Handlung jederzeit abzubrechen. Und sie dürfen deswegen nicht entlassen werden.

Ein neues Gesetz regelt die Rechte der Arbeitnehmenden im Sexgewerbe umfassend und stellt sie rechtlich Beschäftigten in anderen Berufen gleich. Das bedeutet:

Jetzt haben sie Anrecht auf einen Arbeitsvertrag, auf eine Altersrente und auf Sozialleistungen wie Lohn bei Krankheit, Mutterschaftsurlaub und eine Krankenversicherung.

Laut der britischen BBC ist Belgien das erste Land mit einem solchen Gesetz.

Auflagen für Zuhälter

Alle Arbeitsräume von Sexarbeiterinnen müssen neu mit einem Alarmknopf ausgestattet sein. Das Gesetz regelt auch die Bedingungen, unter denen Zuhälter legal arbeiten können: Sie müssen ihren Geschäftssitz in Belgien haben und dürfen nicht wegen einer schweren Straftat vorbestraft sein.

Für das Gesetz gekämpft hat die belgische Sexarbeiterinnen-Basisgewerkschaft Utsopi. Während der Corona-Pandemie gingen ihre Mitglieder auf die Strasse und protestierten dagegen, dass sie, obwohl von den Corona-Massnahmen stark betroffen, keine staatliche Unterstützung erhielten. Seither hat das Land eine Kehrtwende vollzogen: 2022 legalisierte das Parlament die bis dahin verbotene Sexarbeit. Kurz darauf begann die Regierung die Arbeit am neuen Gesetz. Das erklärte Ziel: Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter besser zu schützen.

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