Verhandlungen mit der EU: Bundesrat präsentiert seine Sicht
SGB-Delegierte diskutieren die bis jetzt bekannten Fakten

Hat der Bundesrat genügend ­getan, um die Schweizer ­Löhne zu schützen? Die bis jetzt ­bekannten Fakten zu den Bilateralen III sind ­Thema an einer ausserordentlichen ­Delegiertenversammlung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes.

VERZERRTE WAHRNEHMUNG: Der Bundesrat findet, er habe die Verhandlungziele erfüllt, trotz ungenügendem Lohnschutz. (Foto: Admin.ch)

Kurz vor Weihnachten hat der Bundesrat die Verhandlungen mit der EU für abgeschlossen erklärt und die Eckpunkte auf «Faktenblättern» vorgestellt. Er sieht die Verhandlungsziele als «erreicht» an. Die Gewerkschaften ­haben da ihre ernsthaften Zweifel. Aufgrund der bis jetzt bekannten Fakten halten sie das Ergebnis für ungenügend und verlangen zum Beispiel beim Lohnschutz Klarheit und materielle Zusagen bei den Spesenregelungen, Kautionen und Dienstleistungssperren. work hat online ausführlich berichtet (zum Artikel). Bereits Anfang Dezember hatten die Unia-Delegierten in einer Resolution klargestellt: «Ein Abkommen, das den Lohnschutz schwächt, werden wir entschieden bekämpfen», nachzulesen hier.

Massive Einkommensverluste

Besonders die Spesenregelung gibt zu Besorgnis Anlass: Laut EU-Entsenderichtlinien, die von der Schweiz übernommen werden sollen, sind Spesen für entsandte Arbeitende in der Höhe geschuldet, wie sie im Land der Entsendeten gelten. Das kann massive Auswirkungen haben, wie die Unia in ihrer Medienmitteilung festhält, die sie unmittelbar nach der Medienorientierung des Bundesrates verschickte: «Wenn die Schweiz das heutige EU-Spesenrecht übernimmt (Spesen gemäss Herkunftsland), führt das bei den betroffenen Arbeitnehmenden zu massiven Einkommensverlusten und zu Lohndruck bei den übrigen Beschäftigten. Es gäbe zudem eine unfaire Konkurrenz gegenüber den in der Schweiz ansässigen Firmen, die einen klaren Wettbewerbsnachteil hätten.»

Die konkreten Beträge

Konkret: «Für Arbeitnehmende, die einen Monat lang am Mittag auswärts essen und pro Woche 200 Kilometer mit dem Privatwagen fahren, macht dies je nach Branche grosse Beträge aus: Im GAV Gebäudehülle 1253 Franken pro Monat, im Bauhauptgewerbe 900 Franken pro Monat, im GAV Holzbau gar 2661 Franken pro Monat.» work hat online ausführlich berichtet (zum Artikel).

Am 31. Januar werden sich die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) mit den bis dahin bekannten Fakten beschäftigen und ihre Forderungen formulieren.

Schreibe einen Kommentar

Bitte fülle alle mit * gekennzeichneten Felder aus.