Zusätzlich fichierte die Polizei die Sexarbeiterinnen. In Städten wie Bern und Zürich führte sie eine «Dirnenkartei». 1972 prahlte der Zürcher Kripo-Chef mit dem «breiten erkennungsdienstlichen Material», das man sammle. Es werde notiert, «welches Auto die Dirne fährt, welches Hündchen sie mitführt, wo sie auf die Freier wartet, ob sie vorwiegend Masochisten oder Sadisten bedient, ob sie schielt, gross oder klein, dick oder dünn ist, welchen Dialekt sie spricht und noch viele andere Details». Auch Bussen, Haftstrafen und fürsorgerische Massnahmen wurden auf denselben Karteikarten vermerkt. Treffend bemerkt Baumann: Obschon käuflicher Sex legal war, bewegten sich die Sexarbeiterinnen «aus behördlicher Sicht stets im Bereich des Illegalen». Dazu passt, dass eine Karte auch dann in der Kartei blieb, wenn eine Frau mit der Sexarbeit aufhörte. Dieses Sammeln von persönlichen bis intimen Daten, so stellt Baumann klar, war ein Eingriff in die persönliche Freiheit, deren Schutz die Bundesverfassung garantiert. Gleichwohl stellt die Autorin fest: «Das Registrieren von Sexarbeiterinnen ist bis in die Gegenwart eine gängige polizeiliche Praxis.»