Wegweisendes Urteil drei Jahre nach dem Smood-StreikFür Food-Kuriere gilt der Gastro-Vertrag
Mit allerlei Tricks wollen Essenslieferdienste wie Smood oder Uber Eats die Löhne drücken. Jetzt sagt das Genfer Arbeitsgericht: Das geht nicht. Sie müssen den Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes einhalten. SPEKTAKULÄRER ARBEITSKAMPF: Unia-Chefin...
