Frauen verdienen noch immer 16,2 Prozent weniger als Männer. Das soll sich im Kanton Aargau jetzt endlich ändern: mit einer Lohngleichheitsinitiative, die im Mai an die Urnen kommt.

AN DIE URNE: Im Aargau soll endlich Lohngleichheit gelten. (Foto: Arbeit Aargau)

Nächstes Jahr wird der Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung 45 Jahre alt. Und das Gleichstellungsgesetz 30jährig. Letzteres verbietet Diskriminierungen in allen Arbeitsverhältnissen und soll die Chancengleichheit im Erwerbsleben sicherstellen. Doch Grund zum Feiern wird es nicht geben. Denn noch immer verdienen Frauen 16,2 Prozent weniger als Männer. Das sind im Schnitt 1364 Franken weniger im Portemonnaie, jeden Monat! Und Frauen verdienen ganz einfach deshalb weniger, weil sie Frauen sind. In der Privatwirtschaft beträgt der sogenannte unerklärte Anteil des Lohnunterschiedes 44,9 Prozent. Das ist jener Anteil, der sich nicht durch strukturelle Benachteiligungen wie mangelnde Kita-Plätze oder Tieflöhne in «Frauenbranchen» erklären lässt. Fast die Hälfte der Frauen verdienen also weniger als Männer in vergleichbaren beruflichen Positionen und mit vergleichbaren Ausbildungen.

Kontrolle und Sanktionen

Die vom Parlament 2019 verabschiedete Revision des Gleichstellungsgesetzes greift nicht. Diese hatte zum Ziel, den unerklärten Anteil zu beseitigen. Unternehmen ab 100 Angestellten wurden dazu verpflichtet, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Doch dies entspricht nur 0,84 Prozent aller Unternehmen in der Schweiz. Und stellt ein Unternehmen grössere Differenzen fest, passiert: gar nichts. Deshalb hat «Arbeit Aargau», der Dachverband der Arbeitnehmendenverbände im Aargau, darunter auch die Unia, die Initiative «Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt!» eingereicht. Sie kommt am 18. Mai an Urnen. Und das fordert die Initiative:

  • Ausweitung der Lohnanalysen: Mit der Umsetzung der Initiative würde die Zahl der Unternehmen, die eine Lohnanalyse machen müssten, mehr als verdoppelt. Die Lohnanalysen sind mit wenig Aufwand verbunden, sie schaffen Transparenz und Vertrauen.
  • Sanktionen bei Verstössen gegen die Lohngleichheit: Die heutige Praxis zur Überprüfung der Lohngleichheit ist zahnlos. Ein Verstoss hat keine Konsequenzen. Das soll sich ändern.
  • Eine Fachstelle für Gleichstellung: Die Initiative fordert, dass Gleichstellung, Diversität und Diskriminierungsschutz im viertgrössten Kanton der Schweiz wieder angemessen und professionell von einer Fachstelle gefördert werden. Die Fachstelle soll auch eine zentrale Rolle bei der Überprüfung der Lohngleichheitsanalysen wahrnehmen, in Zusammenarbeit mit der tripartiten Kommission.

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