Vorschlag der Gewerkschaften und Arbeitgeber
Bundesrat sagt Ja zum Lohnschutz-Paket – das steht drin

In den vergangenen Wochen haben Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände ein Massnahmenpaket verhandelt, mit dem der Lohnschutz in der Schweiz auch mit dem neuen EU-Abkommen gesichert werden kann. Der Bundesrat hat diesen Minimalkompromiss jetzt übernommen. Als nächstes ist das Parlament an der Reihe.

DAUMEN HOCH: Das Massnahmenpaket, das Wirtschaftsminister Guy Parmelin nun präsentiert hat, bringt einige Verbesserungen – dennoch bleibt es ein Kompromiss. (Foto: Keystone)

Es schleckt keine Geiss weg: Das neue EU-Abkommen – die «Bilateralen III» – schwächt nicht «nur» den Lohnschutz, sondern macht es auch zwielichtigen Firmen aus EU-Staaten einfacher, in der Schweiz ihr Unwesen zu treiben. Weil die Kaution abgeschafft wird. Die Unia hat sich zusammen mit dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) in den innenpolitischen Verhandlungen zum Lohnschutz ebenso hartnäckig wie energisch dafür eingesetzt, dass die Verschlechterungen im Abkommen mit der EU durch innenpolitische Massnahmen korrigiert werden.

Schweizer Spesen bei Arbeit in der Schweiz

Das vom Bundesrat ausgehandelte Abkommen sieht vor, dass sich die Schweiz an die EU-Spesenregelung hält. Das bedeutet: Arbeiterinnen und Arbeiter, die von EU-Firmen in die Schweiz geschickt werden, sollen nur noch die Spesen erhalten, die sie im Herkunftsland ihrer Firma zugute hätten. Die Gefahr dahinter:

Das öffnet Lohndumping Tür und Tor. Entsandte Arbeitskräfte wären billiger als in der Schweiz lebende, weil sie weniger pro Monat Hunderte von Franken weniger Spesen bekämen.

Das würde auch für das einheimische Gewerbe zum Problem werden. Und die Schweizer Spesenansätze gerieten unter Druck. Damit droht Hunderttausenden Arbeitnehmenden in der Schweiz eine faktische Lohnkürzung. Das Lohnschutz-Paket sieht jetzt, wie von den Gewerkschaften gefordert eine klare gesetzliche Vorschrift vor, dass bei Arbeit in der Schweiz die Schweizer Ansätze bezahlt werden müssen.

Gauner-Prävention

Weil die Kautionspflicht im Vertrag mit der EU nicht mehr vorgesehen ist, braucht es innenpolitische Massnahmen, um dubiose und halbkriminelle Firmen von der Schweiz fernzuhalten. Das Lohnschutzpaket sieht hier unter anderem vor, dass bei öffentlichen Aufträgen vorab geprüft werden muss, ob Firmen bereits gegen die Schweizer Arbeitsbedingungen verstossen haben. Eine weitere Massnahme sieht vor, dass Erstunternehmen allfällige Bussen von Subunternehmen bezahlen müssen, wenn sie nicht sicherstellen, dass diese korrekte Löhne bezahlen.

Verbesserungen bei GAV

Gesamtarbeitsverträge sind zentral für den Lohnschutz. Hier sieht das Lohnschutz-Paket Anpassungen an den bald 70(!)jährigen Anforderungen zu deren Alllgemeinverbindlichskeitserklärung vor. Leider allerdings werden die Quoten nur für bestehende Gesamtarbeitsverträge angepasst. Das bringt gerade in wachsenden Branchen mit ungenügenden Arbeitsbedingungen wie etwa der privaten Pflege keine Verbesserung.

Fortschritt beim Kündigungsschutz

Das Schweizer Kündigungsrecht entspricht nicht den völkerrechtlichen Standards. Lohnabhängige, die sich für die Rechte und Interessen ihrer Arbeitskolleginnen und -kollegen einsetzen, sind vor willkürlichen Kündigungen nicht geschützt. Dies wurde von der Internationalen Arbeitsorganisation der Uno (ILO) mehrfach kritisiert. Jetzt ist der Bundesrat bereit, minimale Verbesserungen zu machen. Diese Verbesserungen sind wichtig und gehen in die richtige Richtung. Aber sie decken nicht alle betroffenen Arbeitnehmenden ab und genügen den Forderungen der Unia nicht.

Parlament in der Pflicht

Unia-Präsidentin Vania Alleva sagt zu den Beschlüssen des Bundesrates:

Für uns ist entscheidend, dass das Parlament das innenpolitische Sozialpartner-Paket mit dem aussenpolitischen Vertragswerk mit der EU verbindet und ohne inhaltliche Abstriche verabschiedet. Erst dann können wir beurteilen, ob das neue Abkommen mit der EU den Arbeitnehmenden in der Schweiz nützt und nicht schadet. Nur dann wird die Unia zustimmen.

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