Urteil des Bundesgerichts
Uber Eats geschäftet illegal

Uber Eats verstösst mit seiner «Partnerfirma» Chaskis im Kanton Genf gegen das Gesetz. So das jüngste Urteil des Bundesgerichts.

AUF ABRUF. Kurier von Uber Eats. (Foto: PD)

Es war eine globale Premiere: Vor fünf Jahren erhielten die etwa 400 Essenslieferanten, die für Uber Eats durch die Strassen von Genf kurvten, eine Anstellung und So­zialversicherungsbeiträge durch die Chaskis AG, eine «Partnerfirma» von Uber Eats. Nur dank dem Druck von Gewerkschaften, dem Kanton und einem richtungsweisenden Bundesgerichtsurteil erlangten die Uber-Eats-Kurierinnen und -Kuriere damals erstmals einen minimalen Schutz als Arbeitnehmende.

Der Trick

Véronique Polito, Vizepräsidentin der Unia, sagt:

Mit der Gründung der Chaskis AG schlich sich Uber Eats jedoch weiterhin aus der Verantwortung als Arbeitgeber.

Der von der Chaskis AG mit der Gewerkschaft Syndicom abgeschlossene GAV blieb hinter den Vorgaben des GAV-Personalverleihs und dem Landes-GAV des Gastgewerbes zurück. Polito sagt: «Uber Eats hat ein Konstrukt geschaffen, das im Schweizer Recht dem Personalverleih entspricht.» Dieser Ansicht waren auch der Kanton Genf und das kantonale Verwaltungsgericht. Nun stützt auch das Bundesgericht diese Einschätzung.

Uber App liefert Aufträge

In seinem neuen Urteil stuft das Bundesgericht die Chaskis AG als Perso­nalverleiher für Uber Eats ein. Das ­Urteil wird damit begründet, dass die Uber App die Details und Anweisungen zu den Aufträgen liefere und eine «Echtzeit-Überwachung der zeitlichen Arbeitsorganisation» bewirke. Deshalb unterstehe die Chaskis AG dem Arbeitsvermittlungsgesetz und dem GAV-Personalverleih. Eine Anstellung auf Abruf ist unter dem GAV-Personalverleih nicht zulässig. Die Chaskis AG muss bis Ende März beim Kanton eine Bewilligung als Personalverleiher beantragen und zeigen, wie sie sich an die gesetzlichen Vorgaben halten wird. Polito sagt:

Das Urteil des Bundesgerichts bestätigt einmal mehr, dass Uber Eats und auch der Taxidienst Uber die bestehenden Gesetze und Gesamtarbeitsverträge systematisch umgehen.

Uber bleibt skandalös

Uber hat sich immer noch nicht damit abgefunden, dass der Konzern nicht nur eine App betreibt, sondern auch Arbeitgeber ist. Auch zehn Jahre nach der Ankunft von Uber in der Schweiz bleibt das Geschäftsmodell des US-Konzerns ein Skandal.

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