Mit «Kickback»-Polemik ins Abseits:
30 Arbeitgeberverbände kritisieren ­Baumeisterspitze

Die Gewerkschaften würden Millionenbeträge aus GAV-Töpfen zweckentfremden. Behauptet der Baumeisterverband. Dem widersprechen selbst die Organisationen der Arbeitgeber.

DIE UNIA UNTERSTÜTZT DIE BAUBÜEZER: Gegen die Märchen der Baumeister wehren sich zahlreiche die Arbeitgeberverbände (Foto: Keystone)

Dicke Post an die Adresse des Schweizerischen Baumeisterverbands (SBV)! In einem Protestbrief zuhanden der nationalrätlichen Wirtschaftskommission (WAK-N) wehrten sich Mitte März fast dreissig nationale und regionale Arbeitgeberverbände gegen eine Polemik des SBV.

Auch die Unia und die Syna unterzeichneten den Brief. Die Polemik, so warnen die Organisationen, sei nichts weniger als ein «Angriff» auf die Gesamt­arbeitsverträge und führe dem gesamten sozialpartnerschaftlichen System «massiven Schaden» zu. Hintergrund ist ein schwerwiegender Vorwurf des SBV an die Adresse der Gewerkschaften. Diese würden jedes Jahr Millionenbeträge umleiten, die eigentlich für den Vollzug und die Kontrolle der GAV zweckgebunden wären. Es ist eine Behauptung, die die SBV-Spitze seit zwei Jahren immer dann hervorkramt, wenn die Baubüezer legitime Forderungen erheben. Ein Schelm, wer dabei Böses denkt! Doch die Behauptung ist auch inhaltlich längst entlarvt.

Bau­meister opponieren

Das Märchen, frei nach SBV, geht so: Von allen Bauarbeitern würden Unia und Co. Lohnabzüge «einkassieren» und damit ihre «Mitgliedschafts-Rabattprogramme» querfinanzieren – mit «Kickback»-Zahlungen an die ­eigenen Mitglieder. Richtig ist Folgendes: Bei allgemeinverbindlichen GAV wird bei allen Arbeitnehmenden und Firmen ein Berufsbeitrag erhoben. Dieses Geld geht an die paritätischen Kon­trollorgane, also an die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorga­nisationen, die damit den GAV durchsetzen. Zahlen müssen alle – Firmen und Arbeitnehmer –, weil auch alle profitieren. Da aber Gewerkschafts- und Arbeitgeberverbandsmitglieder bereits mit ihren Mitgliederbeiträgen den GAV und seinen Vollzug mitfinanzieren, werden sie zunächst doppelt belastet. Um dies auszugleichen, erhalten sie in der Mehrheit der Branchen eine Teilrückerstattung. Von «Querfinanzierung» kann also keine Rede sein.

Das scheint auch die WAK-N zur Kenntnis genommen zu haben. Denn in einer Anhörung von Interessengruppen Ende März äusserte einzig und allein der SBV «Kickback»-Vorwürfe. Und selbst verbandsintern machen nicht alle mit. So finden sich unter den Unterzeichnern des Protestbriefs auch die Westschweizer SBV-Sektionen!

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