Immobilien-Lobby macht Teilrückzug, aber...
Die Miet-Haie planen schon den nächsten Angriff

Die die Immo-Lobby Vertretenden im Parlament haben nach dem Volks-Doppel-Nein einen ihrer Angriffe auf die Mietenden zurückgezogen. Doch einen noch schamloseren haben sie nur verschoben.

DIE POLITISCHEN VERTRETER DER IMMO-HAIE: SVP-Mann Hans Egloff (r.) war Präsident des Hauseigentümerverbands, Parteikollege Gregor Rutz (l.) ist es jetzt. (Montage: work)

Der Schweizer Hai-Verhaltensforscher Erich Ritter wusste: «Mit einem beherzten Griff in die Kiemen vertreibt man jeden Hai, auch den weissen.» Den Schweizer Miethaien hat das Volk im vergangenen November kräftig in die Kiemen gegriffen. Mit satten Nein-Mehrheiten wehrten die Stimmenden zwei Vorlagen der rechten Parlamentsmehrheit ab, mit denen die Rechte der Mietenden geschwächt und die Profite der Immo-Konzerne noch weiter gestiegen wären.

Milliarden zu hoch

Die beiden Vorlagen vom November hätten es einfacher gemacht, Mietende rauszuwerfen und die Mieten zu erhöhen. Sie waren Teil eines Paketes von Vorstössen zulasten der 63 Prozent der Menschen im Land, die zur Miete wohnen. Und die bereits heute im Durchschnitt pro Monat und Haushalt 670 Franken zu viel Miete bezahlen. Die Miete macht unterdessen mit durchschnittlich gut 25 Prozent den grössten Ausgabenposten von vielen Haushalten aus. Die finanzielle Belastung durch die hohen Mietpreise ist längst nicht mehr nur ein Thema der Geringverdienenden, sondern trifft zunehmend auch Haushalte der Mittelschicht hart.

Salamitaktik

Doch zwei weitere Angriffe waren schon bereit. Die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat hat sie aufgesplittet in der Hoffnung, der Mieterinnen- und Mieterverband und die fortschrittlichen Parteien könnten nicht gegen jeden Angriff das Referendum ergreifen. Ein Wursträdli hat die Immo-Lobby jetzt nach der Doppelschlappe vom vergangenen November (vorläufig) aufgegeben: die faktische Abschaffung der Anfechtbarkeit der Anfangsmiete.

Doch von einem anderen, besonders fetten Rädli will der Hauseigentümerverband nicht lassen:

Es steht seit dem September 2017 auf dem Poschtizettel der Immo-Haie. Und trägt den Titel «Beweisbare Kriterien für die Orts- und Quartierüblichkeit der Mieten schaffen». Tönt harmlos und vernünftig, ist aber gierig und heuchlerisch.

Marktmiete «eigentlich» verboten

Es gibt in der Schweiz keine gesetzliche Marktmiete. Das ärgert die Immo-Konzerne masslos. Darum scheren sie sich nicht um das Gesetz, das ihre Rendite deckelt. Und sie müssen auch nicht, weil der Staat die Einhaltung dieses Gesetzes nicht kontrolliert. Kommt es trotzdem mal zu einem Prozess, weil Mietende klagen, kommt das Gesetz dann doch zur Anwendung. Die Auslegung der schwammigen Begriffe ist den Richterinnen und Richtern überlassen. Und auch wenn eine ausschliesslich rechtsbürgerliche und bürgerlich besetzte Bundesgerichtskammer den Immobilien-Haien im Oktober 2022 einen Extra-Profithappen von 1,5 Prozent zuwarf, sind die jetzt offiziell erlaubten 3,5 Prozent Maximalrendite den Immobilienkonzernen zu wenig. Denn:

Sie wollen darum gleich selber bestimmen, was «orts- und quartierüblich» ist. Diese Formulierung dient immer wieder für Mieterhöhungen über die eigentlich zulässige Kostenmiete plus gedeckelten Profit hinaus. 

Wenn es nach dem Hauseigentümerverband geht, sollen künftig seine eigenen Statistiken dazu dienen, die «Üblichkeit» zu definieren. Diesen Traum träumen die Immo-Haie weiter und haben die Behandlungsfrist durch ihre Vertreterinnen und Vertreter im Nationalrat zum wiederholten Mal verlängern lassen. Dieses Mal bis zur Frühlingssession 2027.

Augen auf!

Erwin Ritter – 2020 «an Herz», nicht «an Hai» gestorben – empfahl auch: «Wenn der Hai Sie umkreist, drehen Sie sich mit und behalten ihn permanent im Auge.» Die 63 Prozent der Menschen in der Schweiz, die zur Miete wohnen, sollten diesen Rat gut befolgen. Denn die Schweizer Miet-Haie kreisen munter weiter – bis zum nächsten kräftigen Kiemengriff.

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