Familienzeit-Initiative lanciert
Je 18 Wochen Urlaub für Mütter und Väter

Frauen haben in der Schweiz Anrecht auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub, Väter auf 2 Wochen. Das ist schlicht ungenügend und ungerecht. Denn: wer es sich leisten kann, macht schon jetzt länger Urlaub. Eine Initiative fordert jetzt 18 Wochen Familienzeit für beide Elternteile.

(Foto: Canva)

In Sachen Elternurlaub ist die Schweiz im europäischen Vergleich trauriges Schlusslicht. Dass die Schweiz ein massives Problem mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat, zeigt eine Zahl ganz deutlich:

82 Prozent der nichterwerbstätigen Mütter würden gern arbeiten!

Das hat eine Studie im Auftrag des Bundes 2023 gezeigt.

(Grafik: work)

Eine Initiative will das jetzt ändern, unterstützt von Grünen, SP, GLP, Mitte-Frauen und anderen Organisationen. Die Forderungen: 18 Wochen bezahlter Urlaub für Mütter und für Väter, bei tiefen Einkommen mit 100 Prozent Lohnersatz, finanziert über die EO, wie dies bereits jetzt der Fall ist. Maximal einen Viertel der Familienzeit dürften die Eltern zur gleichen Zeit beziehen, wobei das Gesetz Ausnahmen vorsehen könnte, insbesondere aus gesundheitlichen Gründen. Gelten würde diese Verfassungsänderung für 10 Jahre.

Die heutige Regelung von 14 Wochen Mutterschaftsurlaub à 80 Prozent Lohn und 2 Wochen für die Väter ist schlicht ungenügend. Und sie zementiert die Rolle der Frau als hauptsächlich Zuständige für die unbezahlte Care-Arbeit. Was sich wiederum negativ auf ihre Erwerbsarbeit und schliesslich auch auf die Frauenrenten auswirkt.

Ein Schritt in die richtige Richtung

Ein gleich langer Urlaub für beide Elternteile hat viele Vorteile:

Längerfristig leistet dieser einen Beitrag zu mehr Gleichberechtigung durch den Einbezug der Väter in die unbezahlte Care-Arbeit.

Auch die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil wird verbessert. Zudem erleichtert es Müttern den beruflichen Wiedereinstieg und verringert die Ungleichbehandlung von Vätern und Müttern auf dem Arbeitsmarkt. Ein gleichberechtigter Elternurlaub wirkt sich auch positiv auf die Gesundheit der Mütter aus, insbesondere durch eine geringere Belastung.

Die heutige Regelung benachteiligt auch Familien mit geringeren Einkommen. Das zeigt eine Auswertung des Bundesamtes für Statistik im Auftrag des «Tages-Anzeigers»:

Mütter bleiben im Schnitt nach der Geburt ein halbes Jahr zu Hause. Weniger als jede fünfte Frau kehrt nach dem gesetzlichen Minimum von 14 Wochen wieder an ihre Arbeitsstelle zurück.

Nach sechs Monaten arbeiten sechs von zehn Frauen wieder. Mütter, die studiert haben, steigen seltener bereits nach 14 Wochen wieder ein als Nichtakademikerinnen. Wer es sich leisten kann, macht also schon heute eine längere Babypause.

Das zeigt: Die 18 Wochen sind ein Fortschritt, entsprechen aber nicht der Realität. Deshalb forderten die SGB-Frauen bereits 2021 in einer Resolution etwa 24 Wochen Urlaub pro Elternteil. Doch die Gewerkschaften gehen noch weiter:

Für mehr Gleichstellung braucht es dringend eine flächendeckende und erschwingliche familienergänzende Kinderbetreuung als Teil des Service public, das heisst öffentlich finanziert wie die Schulen.

Und es braucht einen vorgeburtlichen Urlaub. Denn nirgends müssen Hochschwangere länger chrampfen als in der Schweiz: per Gesetz nämlich bis zum Geburtstermin. Auch diese Regelung entspricht nicht der Realität: 70 Prozent der Schwangeren lassen sich mindestens zwei Wochen vor dem Geburtstermin krank schreiben. Dabei sind sich die Fachleute einig:

Für den Geburtsverlauf und die Gesundheit von Mutter und Kind ist es entscheidend, ob die schwangere Frau sich in Ruhe und mit möglichst wenig physischem oder psychischem Stress auf die Geburt vorbereiten konnte.

Doch weder Bundes- noch Nationalrat sahen Handlungsbedarf und schickten eine entsprechende Motion von SP-Ständerätin Flavia Wasserfallen bachab. Aber in den Kantonen und Städten tut sich jetzt trotzdem etwas: Die Luzerner Stadtverwaltung hat bereits per 2023 freiwillig einen dreiwöchigen Mutterschutz für ihre Mitarbeiterinnen eingeführt. Zurzeit prüfen auch Stadt und Kanton Zürich, der Kanton Schaffhausen und andere einen vorgeburtlichen Urlaub.

(Grafik: work)

Der laaaange Weg zum Mutterschaftsurlaub

Erst seit 2005 gibt es einen Mutterschaftsurlaub in der Schweiz. Doch der Weg dahin war zäh, denn in der bürgerlichen Welt ist die Mutterschaft privat. Unzählige Vorstösse scheiterten. Erst der Frauenstreik von 1991, der die Umsetzung des Gleichstellungsartikels forderte, brachte den Stein unaufhaltsam ins Rollen.

Noch 1999 scheiterte eine ähnliche Initiative krachend: Das Parlament hatte 1998 ein Gesetz verabschiedet, das eine Mutterschaftsentschädigung über 14 Wochen für erwerbstätige Mütter und eine einmalige Grundleistung vorsah, die allen erwerbs- und nichterwerbstätigen Müttern zustand. Die Kosten der Versicherung sollten über Mehrwertsteuerprozente finanziert werden. Doch die rechtsbürgerlichen Parteien und die Wirtschaftsverbände ergriffen das Referendum. Die Argumente von damals muten seltsam aktuell an: Kein Geld in der Bundeskasse! Ja kein neues Sozialwerk!

Schliesslich verabschiedete das Parlament 2004 nochmals eine Vorlage: 14 Wochen Mutterschaftsurlaub, à 80 Prozent Lohn, finanziert über die EO. Noch einmal ergriff die SVP das Referendum. Erfolglos:

Als letztes Land in Europa führte die Schweiz am 1.  Juli 2005 eine Mutterschaftsversicherung ein. Eine Minimallösung ohne Elternurlaub.

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