Petition mit über 10'000 Unterschriften
«Rojda und ihre Tochter müssen bleiben!»

Heute überreichten solidarische Unia-Mitglieder und die Bürgerinnenbewegung Campax die Petition mit 10’665 Unterschriften an das Migrationsamt Solothurn. Sie fordern, dass Rojda Aslan* und ihre 11jährige Tochter in der Schweiz bleiben dürfen. Im Interesse des Kindes und seiner Mutter muss auf die Ausschaffung verzichtet werden.

GROSSE SOLIDARITÄT: Die Unia und Campax haben beim Solothurner Migrationsamt die Petition eingereicht. Rojda Aslan (vordere Reihe in der Mitte) war ebenfalls anwesend. (Foto: Matthias Luggen)

Die Solidarität mit Gastroarbeiterin Rojda Aslan* (38) und ihrer 11jährigen Tochter ist riesig. 10’665 Personen haben die Petition unterzeichnet und fordern vom Migrationsamt Solothurn und der Amtschefin Johanna Schwegler, dass sie Rojda und ihrer Tochter das Aufenthaltsrecht gewähren, damit sie in der Schweiz bleiben dürfen. Heute übergaben solidarische Unia-Mitglieder und die Bürgerinnenbewegung Campax die Unterschriften der Staatskanzlei Solothurn.

Strukturelle Diskriminierung

Bei der Übergabe der Petition sprachen auch Unia-Migrationsexperte Hilmi Gashi und die Geschäftsleiterin von Campax, Itziar Marañón. Beide sagten, dass die Geschichte von Rojda kein Einzelfall sei und dass es sich dabei um strukturelle Diskriminierung von Migrantinnen und Migranten handle. Itziar Marañón sagte:

Als ich über den Fall von Rojda im work gelesen habe, konnte ich die tiefe Ungerechtigkeit dieser Situation nicht ignorieren. Rojda und ihre Tochter müssen in der Schweiz bleiben dürfen!

Das Recht auf ein sicheres Leben müsse anerkannt werden. Sie sagte: «So leisten wir einen Beitrag für das Zusammenleben und eine gesunde Demokratie.»

Hilmi Gashi fragte:

Warum ist es möglich, dass die Sozialhilfe zum Verhängnis wird in einem Land, das so reich ist?

Und Gashi gab auch gleich die Antwort: «Mit der Veränderung des Ausländergesetzes im Jahr 2019 wurde die Sozialhilfe als Zeichen fehlender Integration gewertet. Das betrifft nicht nur Leute, die einwandern, sondern auch Menschen, die ihr ganzes Leben in der Schweiz verbrachten.»

Auch die 11jährige Tochter von Rojda, die in der Schweiz geboren wurde und aufgewachsen ist, muss sich deshalb weiterhin vor einer Ausweisung fürchten, obwohl dies mutmasslich auch gegen die Uno-Kinderrechtskonvention verstösst (siehe Interview unten).

Über diesen Link geht es zur ganzen Geschichte von Unia-Mitglied Rodja Azlan.

*Namen geändert

«Das Verfahren könnte mehrere Jahre dauern»

Interview mit Sven Kury, Anwalt von Rojda Aslan (erschienen bei «Horizonte» der Unia).

work: Als Sie den negativen Entscheid des Bundesgerichts gelesen hatten, sagten Sie, dass Sie schockiert gewesen seien. Weshalb?
Sven Kury: Obwohl die Schweiz verpflichtet ist, das übergeordnete Kindesinteresse im Rahmen der Entscheidfindung vorrangig zu berücksichtigen, haben die schweizerischen Behörden und Gerichte bis hin zum Bundesgericht ausgeblendet, was die Wegweisung meiner Mandantin für ihre heute 11jährige Tochter bedeutet. Diese ist im Kanton Solothurn geboren und aufgewachsen. Sie hat eine Niederlassungsbewilligung C, mithin den stärksten Aufenthaltsstatus vor der Einbürgerung, und kennt nichts anderes als die Schweiz, wo sie sich zu Hause fühlt, aber ohne ihre Mutter nicht bleiben kann. Die Abschiebung in die Türkei käme einer völligen Entwurzelung gleich. Auch der Kontakt zu ihrem Vater, einem anerkannten Flüchtling aus der Türkei, könnte nicht mehr aufrechterhalten werden. Dass man all dies in Kauf nehmen will, weil meine Mandantin mit ihrem 70%-Pensum nicht in der Lage ist, ein existenzsicherndes Einkommen zu erzielen, empfinde ich als krass unverhältnismässig. Erst recht, wenn man sich vor Augen führt, dass sie in der Ehe unter massiver häuslicher Gewalt gelitten hat und sich erst nach der Flucht ins Frauenhaus integrieren konnte.

Wie muss man sich ein Verfahren vor dem Uno-Kinderrechtsausschuss vorstellen?
Seit die Schweiz am 24. April 2017 das dritte Fakultativprotokoll der Uno-Kinderrechtskonvention ratifiziert hat, besteht die Möglichkeit, mittels einer Individualbeschwerde an den Kinderrechtsausschuss zu gelangen, um eine Verletzung der Kinderrechtskonvention geltend zu machen. Der Ausschuss ist aber keine nationale Rechtsmittelinstanz wie etwa das Bundesgericht, sondern ein internationales Kontrollorgan, das überwacht, ob die Schweiz ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachkommt. Artikel 3 der Kinderrechtskonvention verpflichtet die Schweiz etwa, bei allen Massnahmen, die Kinder betreffen, das übergeordnete Kindesinteresse vorrangig zu berücksichtigen. Dass dies vorliegend getan wurde, ist meines Erachtens offensichtlich nicht der Fall.

Wann kann mit einem Entscheid des Ausschusses gerechnet werden?
Nachdem das Bundesgericht die Wegweisung meiner Mandantin als rechtmässig qualifiziert hatte, gelangten wir Ende letzten Jahres an den Kinderrechtsausschuss. Ich legte dabei ausführlich dar, was die Wegweisung für die Tochter bedeuten würde. Der Ausschuss kam in der Folge zum Schluss, dass bei einer sofortigen Abschiebung in die Türkei dem Mädchen ein nicht wiedergutzumachender Schaden drohe. Er wies die Schweiz daher an, den Vollzug der Wegweisung von Mutter und Tochter bis auf weiteres zu suspendieren, was die Schweiz in der Zwischenzeit auch getan hat. Wann konkret mit einem Entscheid gerechnet werden kann, lässt sich nicht voraussehen. Erfahrungsgemäss könnte das Verfahren bis zu einem definitiven Entscheid mehrere Jahre dauern.

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