Krise in der Schweizer Uhrenindustrie
Nach dem Rekordjahr der Kater

Auf sinkende Exporte reagieren die Uhrenfirmen mit der Entlassung von Temporären, mit ­Kurzarbeit und mit einer Flexibilisierung der Arbeitszeit. Insbesondere die Swatch Group wälzt die Krise so auf die Mitarbeitenden ab.

SCHLECHTES JAHR FÜR DIE UHRENINDUSTRIE: Die Zeche für die gesunkenen Verkaufszahlen müssen die Mitarbeitenden bezahlen. (Foto: Keystone)

Nach der Pandemie explodierten die Verkaufszahlen der Schweizer Uhrenhersteller: 2023 exportierten sie Uhren im Wert von 26,7 Milliarden Franken, ein Allzeithoch! 2024 lagen die weltweiten Exporte der Schweizer Uhrenindustrie dann drei Prozent tiefer als im Vorjahr. Als Gründe für den Rückgang der Verkäufe nennen Unternehmen den starken Franken, geopolitische Unsicherheiten und vor allem eine rückläufige Nachfrage in China als Auswirkung der chinesischen Immobilienkrise.

Besonders betroffen von der Situation in China ist die Swatch Group. Der Umsatz des grössten Schweizer Uhrenkonzerns sank 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 14,6 Prozent auf 6,74 Milliarden Franken.

Temporäre zahlen Zeche

Um in Krisenzeiten Geld zu sparen, entlassen die Uhrenfirmen ihre temporären Mitarbeitenden. Solenn Ochsner, die bei der Unia Neuenburg für die Uhrenindus­trie zuständig ist, sagt:

Die Verträge werden nicht verlängert, und in der Regel erfahren wir das nur, wenn unsere Mitglieder uns darauf hinweisen.

Ochsner sagt weiter: «Bei der Swatch Group kam es bisher kaum zu Entlassungen von Festangestellten und auch nicht zu Kurzarbeit, doch die Swatch Group nutzt ein anderes Mittel, nämlich die Jahresarbeitszeit.»

Der Mechanismus zur Flexibilisierung der Arbeitszeit ist im GAV so vorgesehen und wird von der Swatch Group rege genutzt. Solenn Ochsner sagt:

Der Beschäftigungsgrad der Arbeitnehmer wird reduziert, ohne dass ihr Gehalt gekürzt wird. Später, wenn dann die Geschäfte wieder besser laufen, müssen sie die fehlende Arbeitszeit durch unbezahlte Überstunden ausgleichen.

45-Stunden-Woche

Jedes Unternehmen, das dem Uhren-GAV unterstellt ist und die Arbeitszeit ­flexibilisieren will, muss mit der Unia eine Verein­barung aushandeln und von den Mitarbeitenden genehmigen lassen. Dabei darf die Arbeitszeit nicht unter 30 Stunden pro Woche gesenkt werden. Der Negativsaldo wird dann mit einer Arbeitszeit von bis zu 45 Stunden pro Woche ausgeglichen anstatt der im GAV vorgesehenen maximal 40 Stunden.

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