Das offene OhrDarf die Arbeitslosenkasse rückwirkend Geld von mir einfordern?
Nach der Kündigung durch meine ehemalige Arbeitgeberin habe ich mich beim RAV zur Stellenvermittlung angemeldet und bei der Arbeitslosenkasse den Antrag auf Arbeitslosenentschädigung eingereicht.
Im Mai 2019 wurde ich Arbeitslos, und bekomme seit dem Zeitpunkt Arbeitslosengeld, St.Gallen. Mai 2017 hatte ich eine Vorderfuss Ops, die verpfuscht wurde. Musste nochmals 2x im Spital St.Gallen Operiert werden. Nach langer Physiotherapie und Schmerzen wurde bei mir ein CRPS diagnostiziert. Nun habe ich von der IV den Bescheid bekommen für eine Viertel Rente. Heute hab ich eine Abrechnung von der Arbeotslossenkasse St.Gallen erhalten das ich über 28000 CHF zurück fordern, ich glaub ich Spinn. Ich habe bis heute noch keinen Franken von der IV bekommen. Darf die Arbeitslosenkasse das tun? Das ist eine riesen sauerei was die da verunstalten. So viel bekomm ich nicht mal von der IV.
Gruss Gaby Gantner
Wer kann uns im Fall folgender Konstellation weiter helfen? Erstmaliger AOL-Bezug ab 64Jahren, dann währenddessen rückwirkender Entscheid der IV für eine befristete IV Rente für eine Zeitperiode vor dem AOL-Bezug. AOL-die jetzt ab IV Entscheid der befristeten Rente für die Zukunft die AOL-Leistungen kürzen will, trotz 100% Arbeitsfähigkeit!
Danke vielmals für ein konstruktives Feedback!
Ich bin seit 15.6.22 beim RAV angemeldet mit einer Vorleistungspflicht, da es einen IV Verfahren gibt für eine Rentenprüfung. Ich bin 70% Arbeitsunfähig und für die restlichen 30% habe ich einen Arbeitsvertrag. Ich war in August in den Ferien, mein Arzt hat dies bewilligt, und nun bezahlt mir die Arbeitslosenkasse diese Ferientage nicht aus. Ist das korrekt? Ich muss keine Arbeitsbemühungen schreiben und es handelt sich nicht um den üblichen Arbeitslosen Fall.
Danke