Wie treten Sie in die Gewerkschaft ein? Und was haben Sie davon? Die Antworten auf diese Fragen und mehr.
SCHUTZSCHIRM: Als Unia-Mitglied profitieren Sie von vielen Extras, wie zum Beispiel dem Gratis-Rechtsschutz. (Foto: Unia)
Gäbe es keine Gewerkschaften, wären auch Sie betroffen. Sie hätten keine bezahlten Ferien, keine Fünftagewoche, keinen 13. Monatslohn. Sie hätten keinen Gesamtarbeitsvertrag, würden viel länger arbeiten, wären kaum vor der Kündigung geschützt, und im Betrieb würden Sie nie nach Ihrer Meinung gefragt, selbst bei Massenentlassungen nicht.
Vieles ist also erreicht. Vieles fehlt aber noch und ist nur möglich, wenn die Gewerkschaften stark genug sind, um in Unternehmen und in der Politik gegen ungerechte Arbeitsbedingungen kämpfen zu können. Als Unia-Mitglied tragen Sie dazu bei.
Wer ist bei der Unia?
Die Unia ist eine interprofessionelle Gewerkschaft, die grösste in der Schweiz. Sie organisiert Arbeitende im Bau, in der Industrie, im Gewerbe, in den privaten Dienstleistungen und der Landwirtschaft. Bei der Unia vertreten sind sowohl Arbeiterinnen und Arbeiter als auch Chefinnen und Chefs, Lernende und Selbständige, Nichterwerbstätige und Pensionierte.
Wie werde ich Mitglied?
Ganz einfach: Indem Sie das Beitrittsformular unterschreiben. Das geht auch unter www.unia.ch.
Was kostet es?
Die Höhe der Mitgliederbeiträge hängt von Ihrem Einkommen ab. Die genaue Tabelle finden Sie im Unia-Reglement «Beiträge und Leistungen» und online unter rebrand.ly/beitrag.
Werben Sie für die Unia!
Viele Mitglieder sind selber sehr engagiert: Weil Sie wissen, dass eine grosse Gewerkschaft mit vielen Mitgliedern auch bessere Verträge, Löhne und Arbeitsbedingungen bedeutet. Die Unia belohnt dieses Engagement. Für jedes neue Mitglied, dass Sie werben, bekommen Sie 100 Franken, für Lernende gibt es 50 Franken. Bestellen Sie das Werbeset unter: rebrand.ly/werbung.
Gibt es Richtlinien?
Solange Sie auf betriebliche Abläufe Rücksicht nehmen, dürfen Sie auch in der Firma werben. Zwar können Chefinnen und Chefs das sehr streng nehmen. Sie dürfen Ihnen jedoch nicht verbieten, unter den Kollegen und Kolleginnen für die Gewerkschaft zu werben, Flyer zu verteilen oder gar Unterschriften zu sammeln. In manchen Betrieben geht das sogar während der Arbeitszeit. In der Pause und im Pausenraum ist immer erlaubt.
Anmeldung
Mitglied werden können Sie online unter www.unia.ch oder direkt bei Ihrer Sektion. Die Höhe des Mitgliederbeitrages richtet sich nach Ihrem Einkommen. In vielen Gesamtarbeitsverträgen ist vorgesehen, dass Ihnen ein Teil dieses Beitrags zurückerstattet wird.
Was kann ich tun?
Melden Sie sich bei Ihrer Region oder Ihrer Sektion, oder fragen Sie die Vertrauensperson in dem Betrieb, in dem Sie arbeiten. Alle Adressen finden Sie auf www.unia.ch unter «Unia für alle». Wenn Sie sich für eine aktive Mitarbeit interessieren, sollten Sie direkt mit dem entsprechenden Gremium Kontakt aufnehmen: Sie können sich in Sektions- oder Regionalvorstände, Interessen- und Branchengruppen, in Konferenzen und Kommissionen wählen lassen.
Welches ist das höchste Organ der Unia?
Die Mitglieder. Sie bestimmen, was die Präsidentin und die Geschäftsleitung tun. Der wichtigste Anlass dafür ist der Unia-Kongress, der alle vier Jahre stattfindet. Der nächste findet 2020 statt.
Je nach Bedarf kann es dazwischen auch ausserordentliche Kongresse geben. Nur an einem Kongress können die Statuten, das Leitbild und die Strategie der Unia verändert oder erweitert werden. Dazu stellen Regionen, Sektoren und Interessengruppen Anträge, über welche alle Delegierten abstimmen.
Am Kongress wird auch die Geschäftsleitung, das Präsidium und der Zentralvorstand der Gewerkschaft Unia gewählt.
Wer darf wählen?
In den Sektionen und Regionen sind alle Mitglieder wahlberechtigt. Sie bestimmen auch die Delegierten, die sie an den nationalen Konferenzen und am Kongress vertreten.
Kann mir der Betrieb eine Mitgliedschaft verbieten?
Auf keinen Fall. Das Recht, sich gewerkschaftlich zu betätigen, heisst Koalitionsrecht. Es steht als Grundrecht in der Verfassung. Ihre Vorgesetzten dürfen sich nicht einmal danach erkundigen, ob Sie Gewerkschaftsmitglied sind. Das ist verboten. Fragen Ihre Chefinnen oder Chefs trotzdem danach, dürfen Sie die Auskunft verweigern oder sogar lügen.
Kann mir die Firma wegen der Mitgliedschaft kündigen?
Nein, auch das steht im Gesetz. Sie dürfen nicht wegen Ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit oder gewerkschaftlichen Aktivität entlassen werden. Erhalten Sie trotzdem die Kündigung, ist diese missbräuchlich. Sie können bis zu sechs Monatslöhne Entschädigung einfordern.
Besondere Rechte
Als Mitglied einer Personal- oder Betriebskommission sind Ihre Rechte und Pflichten im Mitwirkungsgesetz definiert. Dort ist beispielsweise festgelegt, dass Ihnen die Firma Räume, Hilfsmittel und administrative Dienstleistungen zur Verfügung stellen muss. Wenn es nötig und möglich ist, haben Sie das Recht, Ihre Aufgabe als Vertretung des Personals auch während der Arbeitszeit zu erledigen. Viele GAV regeln dies grosszügig.
Extras für Mitglieder Das gibt’s gratis dazu
Wer bei der Unia ist, profitiert. Hier die wichtigsten Vorteile:
- Rechtsberatung: Haben Sie Probleme am Arbeitsplatz? Dann wenden Sie sich am besten an Ihr Unia-Sekretariat. Mitglieder erhalten eine kostenlose Rechtsberatung. Ist der Fall komplizierter, kommt ein ganzes Team an Juristinnen und Juristen zum Einsatz. Diese gehen für Sie auch vor Gericht. Jahr für Jahr erkämpft die Unia Entschädigungen in Millionenhöhe.
- Streikgeld: Können Sie Ihre Rechte als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer nur noch mit einem Streik verteidigen? Dann erhalten Sie von der Unia eine Entschädigung für Ihren Lohnausfall während des Streiks.
- Weiterbildung: Nichts ist heute wichtiger als eine Aus- oder Weiterbildung. Beim Bildungsinstitut der Gewerkschaften Movendo können Sie kostenlos Kurse zu den Themen Beruf, Politik, Sozialversicherungen oder Gewerkschaftsarbeit besuchen. Auch die Unia hat spezielle Angebote für Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter. Ausserdem zahlt Ihnen die Gewerkschaft Beiträge bis zu 750 Franken für externe Weiterbildungen. Für Stifte und Stiftinnen gibt es sogar einen speziellen Bonus.
- Vergünstigungen: Die Unia hat mit verschiedenen Firmen Partnerschaften abgeschlossen: Sie erhalten verbilligt Ferien, Reka-Checks, Bankkonti und Versicherungen.
- Zeitung: Sie bekommen ein work-Abo. Die grösste Schweizer Gewerkschaftszeitung liefert Ihnen alle zwei Wochen Informationen und Ratgeber rund um Arbeit und Politik.