Die Auffangeinrichtung BVG will ab 2019 keine älteren Bauarbeiter mehr aufnehmen. Geht nicht, sagt Experte Kieser, der auch ein Gutachten erstellt hat.
Rechtsprofessor Ueli Kieser. (Foto: zvg)
work: Die Auffangeinrichtung BVG des Bundes will keine Frührentner aus dem Bau mehr versichern. Darf sie das?
Ueli Kieser: Aus meiner Sicht muss die Auffangeinrichtung die Frührentner weiterversichern, wenn sie keinen anderen Pensionskassenanschluss haben. Dass die Stiftung FAR überbrückend Leistungen bezahlt, ändert nichts daran.
Was hat die Auffangeinrichtung Ihrer Ansicht nach zu diesem Schritt bewogen?
Die Auffangeinrichtung hat Probleme mit der Finanzierung der obligatorischen Renten – das wird der Hauptgrund sein. Rechtliche Einwände wären schwer zu verstehen, weil die Auffangeinrichtung ja bereits seit vielen Jahren diese Weiterversicherung übernimmt.
«Die Rentner können
gerichtlich vorgehen.»
Ist es das erste Mal, dass die Auffangeinrichtung eine bestimmte Versichertengruppe nicht mehr akzeptiert?
Ich kenne keinen analogen Fall. Es wird für die Zukunft wichtig sein, ob die Auffangeinrichtung einzelne Versicherte oder ganze Gruppen ablehnen kann.
Wie können die Gewerkschaften rechtlich gegen die Auffangeinrichtung vorgehen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten: Die einzelnen Rentner können ihren Anspruch auf Weiterversicherung gerichtlich durchsetzen. Denkbar ist auch, dass die Aufsichtsbehörde eingreift. Vielleicht – und das wäre zu wünschen – bringen Gespräche eine Lösung.