Kündigung: Ist sie per Mail gültig?

Myriam Muff von der Unia-Rechtsabteilung ­beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.

In meinem Arbeitsvertrag steht, dass die Kündigung schriftlich erfolgen müsse. Ende August hat mir mein Chef per Mail gekündigt. Ist diese ­Kündigung gültig?

BLAUER BRIEF: Eine Kündigung per Mail gilt nur mit zerti­fizierter Signatur. (Foto: Pixabay)

Myriam Muff: Nein. Grundsätzlich ist eine Kündigung formfrei, also beispielsweise auch mündlich gültig. Allerdings besteht bei einer münd­lichen Kündigung ein Beweisproblem, das ­allenfalls mit einem Zeugen oder einer Zeugin gelöst werden kann. Muss die Kündigung gemäss vertraglicher Vereinbarung jedoch schriftlich ­erfolgen, geht es dabei nicht bloss um eine Beweisvorschrift, sondern um ein Gültigkeitserfordernis. Ohne nähere Bezeichnung der Form der Schriftlichkeit gelten die ­Erfordernisse der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftlichkeit. Diese ­ver­langt grundsätzlich eine eigenhän­dige Unterschrift. Dieser gleichgestellt ist die qualifi­zierte elektronische Signatur. Sie muss von einem ­anerkannten Zertifizierungsdienst im Sinne des ­Bundesgesetzes über die elektronische Signatur be­glaubigt sein. Hat Ihr Chef in einem normalen Mail gekündigt (also ohne eine solche elektronische Signatur), ist seine Kündigung ungültig.

1 Kommentare

  1. Svetlana Parleva 2. Dezember 2019 um 11:55 Uhr

    Mein Arbeitgeber hat mich mündlich gekündigt. Zwei Tage später hat er mich angerufen zu fragen weshalb ich bin nicht zu Arbeit gekommen?! und am nächste Tag hat er mich per SMS gekündigt. Ist das gültig? Auch wenn in mein Arbeitsvertrag kein Kündigungsfrist steht?

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