Myriam Muff von der Unia-Rechtsabteilung beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.
Ich hatte im Januar 2018 einen Unfall. Deshalb erhielt ich von der Unfallversicherung Taggelder. Letzten November hat mir die Unfallversicherung mitgeteilt, dass sie die Taggelder nicht mehr bezahle, weil ich im Dezember 2018 pensioniert werde. Ist dieses Vorgehen korrekt?
UNFALL: Solange Sie nicht vollständig geheilt sind, erhalten Sie auch nach der Pensionierung Taggelder. (Foto: iStock)
Myriam Muff: Nein. Weder das Erreichen des AHV-Alters noch das eigentliche Datum der Pensionierung ist ein Grund zur Einstellung von Unfalltaggeldern. Ihr Taggeldanspruch besteht weiter, sofern Sie die volle Arbeitsfähigkeit nicht wiedererlangt haben oder die Heilbehandlung nicht abgeschlossen ist. Erst wenn die Heilbehandlung abgeschlossen und damit der sogenannte medizinische Endzustand erreicht ist, darf die Versicherung die Taggelder einstellen. Im Anschluss muss die Unfallversicherung dann einen allfälligen Rentenanspruch prüfen. Ich empfehle Ihnen deshalb, die Unfallversicherung per Einschreiben um weitere Taggelder zu ersuchen. Es kann sein, dass die Unfallversicherung an der Einstellung der Taggelder festhält. Dann müssen Sie sofort handeln, da die Einsprachefrist nur 30 Tage beträgt: Als Unia-Mitglied können Sie sich an die Beratungsstelle Ihrer Unia-Sektion wenden.