Teilzeit und Rente: Mit Umsicht gegen Lücken und Tücken

Wer Teilzeit arbeitet, bezahlt dafür mit einer tieferen Rente im Alter. So machen Sie das Beste draus.

JEDER RAPPEN ZÄHLT: Bei Teilzeitarbeit droht die Rente mager auszufallen. (Foto: iStock)

Ein Drittel aller Berufstätigen in der Schweiz arbeiten Teilzeit. Bei den Frauen sind es sogar 60 Prozent. Wer Teilzeit arbeitet, hat aber nicht nur weniger Lohn, sondern auch weniger Rente. Sogar massiv weniger Rente, wenn es schlecht läuft. Es lohnt sich darum, dem Thema Vorsorge schon früh Beachtung zu schenken.

DIE AHV ALS BASIS

Die AHV als erste Säule der Altersvorsorge ist vergleichsweise einfach durchschaubar. Jeder Franken Lohn ist obligatorisch versichert, und die monatliche Rente liegt, abhängig vom Einkommen, zwischen minimal 1185 Franken und 2370 Franken für Einzelpersonen (Stand 2019). Bei Ehepaaren erhöht sie sich auf maximal 3555 Franken (150 Prozent der Einzelrente). Ein paar Dinge gilt es auf ­jeden Fall im Auge zu behalten:

  • Kinder und Pflegefälle: Wenn Sie Teilzeit arbeiten und daneben Kinder aufziehen oder sich um pflegebedürftige Verwandte kümmern, haben Sie das Recht auf Erziehungs- und Betreuungsgutschriften, die später Ihre Rente aufbessern. Diese Gutschriften müssen Sie bei der kantonalen Ausgleichskasse jeweils jährlich geltend ­machen.
  • Während der Ehe: Bezahlt der Ehepartner oder die Ehepartnerin pro Jahr mindestens 964 Franken AHV, gilt auch die Beitragspflicht des nicht berufstätigen Partners als erfüllt.
  • Beitragslücken: Für jedes Jahr, in dem Sie auf Ihr AHV-Konto nicht mindestens 482 Franken einzahlen, wird Ihre Rente um 2,27 Prozent gekürzt. Zu solchen Lücken kann es kommen, wenn Sie zum Beispiel über das 20. Altersjahr hinaus ohne Nebenjob studieren, wenn Sie lange im Ausland leben oder wenn Ihre Firma der AHV die Beiträge schuldig bleibt. Verlangen Sie deshalb bei der Ausgleichskasse einen Kontoauszug. Dieser ist alle fünf Jahre kostenlos, und fünf Jahre lang können Sie auch Beitragslücken durch eine Nachzahlung schliessen. Falls die Lücke durch das Versäumnis eines Arbeitgebers entstanden ist, schreibt Ihnen die AHV die nichtbezahlten Beiträge gut. Sie müssen aber beweisen können, dass Ihnen die Beiträge seinerzeit vom Lohn abgezogen wurden (Lohnausweise behalten!).

TÜCKE DER ZWEITEN SÄULE

Die berufliche Vorsorge ist zwar im Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) geregelt, das den Pensionskassen einen Leistungskatalog vorschreibt. Das BVG lässt aber den einzelnen Kassen Spielraum in der Gestaltung der Reglemente. Das bedeutet viele Unterschiede von Kasse zu Kasse sowie minimale Transparenz. Was aber auf jeden Fall gilt: Wer Teilzeit arbeitet und bei einer Firma angestellt ist, deren Pensionskasse nur die Mindestanforderungen des Gesetzes erfüllt, fährt mit der zweiten Säule schlecht.

(Berechnung: work)

Grund dafür ist der Koordinationsabzug. Dieser Abzug von derzeit 24’885 Franken wird vom Jahreslohn abgezogen, erst daraus ­ergibt sich der im BVG versicherte Lohn. Wer, wie in unserem Beispiel, 30’000 Franken brutto verdient, bezahlt also nur für einen «koordinierten» Lohn von 5115 Franken Pensionskassenbeiträge (siehe Grafik «Grosse Einbusse»). Entsprechend langsam wächst das Kapital, aus dem später die Rente bezahlt wird.

Bedeutend besser fährt man mit einer Kasse, die den Koordinationsabzug entsprechend dem ­Beschäftigungsgrad reduziert. Das zeigt auch unser Beispiel, in dem die Altersrente um rund 3000 Franken jährlich höher ausfällt. Ob die Pensionskasse der künftigen Arbeitgeberin diese mitarbeiterfreundlichere Version in ihrem Reglement vorsieht, sollten Sie deshalb bei jedem Stellenwechsel erfragen: Zwar ist dann der Lohnabzug für die Vorsorge höher, und Sie haben im Moment weniger Geld zur Verfügung. Dafür muss aber die Firma jeden Ihrer Sparfranken mindestens verdoppeln!

DRITTE SÄULE ZUM ABRUNDEN

Ihre finanzielle Situation im Alter lässt sich auch mit dem steuerbegünstigten Sparen (Säule 3 a) aufbessern (siehe work vom 14. September 2018). Allerdings: Sparen können längst nicht alle. Und in der dritten Säule kommt jeder Franken aus Ihrem eigenen Portemonnaie, während sich an der ersten und zweiten Säule auch die Firma beteiligt.

Sorgen Sie deshalb vor allem dafür, dass Sie die Möglichkeiten von AHV und BVG bestmöglich nutzen!

Wie hoch wird meine AHV?

Wie hoch Ihre AHV-Altersrente ungefähr ausfallen wird, können Sie «über den Daumen gepeilt» der Rentenskala entnehmen (rebrand.ly/rente). Eine genauere Berechnung ermöglicht die Online-Rentenschätzung auf der Website der AHV (rebrand.ly/rentenrechner).


Zweite Säule Auch für Mini-Jobs

Haben Sie mehrere Teilzeitstellen, verdienen aber an keiner Stelle so viel, dass Sie die Bedingungen zur Aufnahme in die Pensionskasse erfüllen? Versichern Sie die zweite Säule frei­willig in der Auffangeinrichtung. Das kostet Sie Bei­träge, aber: Auch Ihre ­Arbeitgeber müssen sich beteiligen, und Sie ver­sichern sich zusätzlich gegen die ­Risiken Invalidität und ­Todesfall. Das ist besonders wichtig, wenn Sie Kinder haben, die von Ihrem Einkommen abhängig sind. In die Auffangeinrichtung aufgenommen werden Sie, wenn der Gesamtbetrag ­Ihrer Einkünfte über dem BVG-Mindestlohn liegt (zurzeit 21’330 Franken).

EINE FÜR ALLES. Haben Sie mehrere Teilzeitstellen, verdienen aber an einer so viel, dass Sie dort BVG-versichert sind, erkundigen Sie sich zunächst bei dieser ­Firma, ob das Reglement zulasse, dass die Ein­kommen aus den anderen Stellen ebenfalls bei Ihrer Pensionskasse versichert werden könnten. Die an­dere ­Firma, bei welcher Sie nur wenig verdienen – zum ­Beispiel 1000 Franken im Monat – muss sich dann anteilsmässig an den Beiträgen beteiligen. Wenn ­Ihre Pensionskasse diese Möglichkeit nicht vorsieht, können Sie sich auch in ­diesem Fall an die Auffangeinrichtung wenden.

Das aktuelle Reglement für den «Vorsorgeplan Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern» der Auffangeinrichtung finden sie hier: www.rebrand.ly/vorsorgeplan

Die Website der Auffangeinrichtung: www.chaeis.net

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