Philip Thomas von der Unia-Rechtsabteilung beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.
Meine Partnerin und ich werden demnächst Eltern. Verheiratet sind wir nicht. Künftig wollen wir beide Teilzeit arbeiten und die Betreuung des Kindes zu gleichen Teilen übernehmen. Ich habe gehört, dass derjenige Elternteil, der für die Kinderbetreuung aufkommt, bei der AHV Erziehungsgutschriften erhält. Stimmt das? Und was bedeutet das in unserem Fall?
BABY-GLÜCK: Für Erziehungsarbeit gibt es Gutschriften der AHV. (Foto: Shutterstock)
Philip Thomas: Das ist korrekt. Bei der AHV erhalten Sie für diejenigen Jahre Erziehungsgutschriften angerechnet, in welchen Sie sich um eines oder mehrere Kinder unter 16 Jahren kümmerten und deshalb weniger oder gar nicht erwerbstätig waren. Erziehungsgutschriften sind eine Kompensation für die Erziehungsarbeit von Eltern. Mit diesen Gutschriften wird die AHV-Rente erhöht. Wenn Sie als unverheiratete Eltern die elterliche Sorge gemeinsam ausüben, müssen Sie dies entweder bei der Kindesanerkennung beim Zivilstandsamt oder bei der Kinderschutzbehörde melden. Dabei können Sie auch die Zuteilung der Erziehungsgutschriften klären: Es besteht die Möglichkeit, die Gutschriften zu teilen oder ganz dem einen oder anderen Elternteil anrechnen zu lassen. Dabei ist zu berücksichtigen, welcher Elternteil seine Erwerbstätigkeit stärker einschränkt als der andere. Demjenigen Elternteil, der voraussichtlich den überwiegenden Teil der Betreuungsleistung für die gemeinsamen Kinder erbringen wird, ist die ganze Erziehungsgutschrift anzurechnen. Eine Teilung ist zweckmässig, wenn beide Eltern in gleichem Umfang Betreuungsleistungen für die gemeinsamen Kinder erbringen. Sollte sich die Situation verändern, können Sie die Anrechnung der Erziehungsgutschriften jederzeit dem geänderten Betreuungsmodell anpassen.
Mich interessiert, was zu empfehlen ist, wenn jemand 80% und jemand 60% arbeitet. Ist dann eine Teilung besser, oder sollte die Person, die aufgrund der 60% einen Tag pro Woche mehr zum Kind schaut, die ganze Erziehungsgutschrift erhalten?
Wir erhalten Fr. 3000.–mtl. AHV-Rente inkl. Ergänzungsleistungen u. Erziehungsgutschriften.
Meiner Meinung nach ist dies sehr knapp berechnet.
Den Lebensbedarf von Fr. 1’975.– erreichen wir nach
den monatlichen Zahlungen nie. Welches Ehepaar kommt noch mit Fr. 3000.– aus?