In der Türkei arbeiten? Lieber nicht. Auch Südkorea ist kein Wunschziel für Büezer. Ebenso wenig die Philippinen, Ägypten oder Guatemala.
Denn diese Länder gehören in Sachen Arbeitnehmerrechte zu den zehn schlimmsten, die es gibt. Dort sind nicht nur Diskriminierung und Einschüchterung an der Tagesordnung. Arbeitnehmende müssen auch mit Verhaftung, Gewalt und Mord rechnen.
Alljährlich erstellt der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) diese Geographie des Schreckens. Er erhebt Daten aus 139 Ländern. Sie dokumentieren, wie stark die Rechte der Erwerbstätigen sind. Und zwar nicht nur auf dem Papier, sondern im Alltag. Dies ergibt dann den Globalen Rechtsindex. Die neueste Ausgabe 2017 sieht nicht gut aus:
- In 84 Ländern sind Beschäftigte vom Arbeitsrecht ausgeschlossen.
- In mehr als drei Vierteln der Länder gibt es kein echtes Streikrecht und keine Lohnverhandlungen.
- In über 50 Ländern werden Gewerkschaften behindert oder sind gar nicht zugelassen.
Zudem müssen aufmüpfige Büezer in 59 Staaten mit physischer Gewalt durch Security, Polizei oder Armeekräfte rechnen. Die Zahl der gewalttätigen Länder hat sich gegenüber dem letzten Jahr um zehn Prozent erhöht. In mindestens 11 Ländern wurden Arbeitnehmende sogar ermordet. Und das nicht nur im gewaltbereiten Bangladesh, Brasilien oder Mexiko. Auch das mafiageplagte Italien reiht sich in diese Galerie des Todes ein. Europa und Kanada kommen im Index generell gut weg, auch wenn es hier ebenfalls Übergriffe gibt. Weniger gut stehen die USA und Australien da. In Südkorea sitzt Han Sang-gyun, Chef des Gewerkschaftsbunds KCTU, seit zwei Jahren im Gefängnis. Nur weil er Demos gegen arbeitnehmerfeindliche Gesetze organisiert hatte. Aus diesem Land stammt das beliebte Smartphone von Samsung. Dieser Konzern ist bekannt für seine Rücksichtslosigkeit gegenüber den Beschäftigten.
Und die Schweiz?
Die Schweiz gehört bezüglich Arbeitnehmerrechten nicht zu den Musterknaben. Sie schaffte es im Rechtsindex nur in die zweitbeste Kategorie. Grund: die verschleppte Reform von antigewerkschaftlichen Kündigungen. Seit zehn Jahren gibt es keinen wirksamen Schutz für aktive Arbeitnehmende gegen böswillige Entlassungen.