Rechtsschutz für Unia-Mitglieder: Ein täglicher Kampf gegen Unrecht

Haben Sie Ihren Lohn nicht erhalten? Hat Ihr Chef die Überstunden nicht ausbezahlt? Oder werden Sie an Ihrem Arbeitsplatz diskriminiert? Die Unia-Rechtshilfe berät Sie in solchen Fällen. Und begleitet Sie wenn nötig bis vor Gericht.

GERECHTIGKEIT MUSS SEIN: Der Unia-Rechtsschutz erstreitet für seine Mitglieder jedes Jahr Ent­schädigungen in Höhe von rund ­­12 Millionen Franken. (Foto: Pexels)

Zu Besuch bei der Rechtsberatung der Unia-Region Zürich-Schaffhausen: «Grüezi, ich habe meinen Lohn seit September nicht erhalten, und der Chef vertröstet mich immer wieder. Wie soll ich da vorgehen?» – «Meine Firma will die Überstunden nicht bezahlen!» – «Ich werde bald pensioniert und habe mir jetzt mal die AHV berechnen lassen. Jetzt behaupten die, ich hätte eine Beitragslücke von fünf Jahren. Dabei habe ich doch mein Leben lang gearbeitet!»

Unrecht geschieht in der Arbeitswelt täglich. Und regelmässig fragen sich Betroffene, wie sie sich wehren sollen – ohne vertiefte Kenntnisse von Gesetzen, Verordnungen und Verträgen. Die Ratsuchenden in unseren Beispielen haben den wichtigen ersten Schritt getan: Sie haben ihr Anliegen der Unia-Rechtsberatung mitgeteilt.

SCHNELLE ERSTE HILFE

«In der Unia-Region Zürich-Schaffhausen haben wir die Beratung zweistufig organisiert», erklärt ­Susana Pereira, die Leiterin des Rechtsdienstes dieser Region: «Auf dem Service Level 1 kümmert sich ein Team um die Fallannahme und klärt den Sachverhalt ab. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Teams kennen sich aus mit den Gesamtarbeitsverträgen und können Fragen, die sich dank GAV klären lassen, direkt beantworten. In jedem Fall werden bereits in dieser Phase die Fristen geklärt und Sofortmassnahmen besprochen, denn allzu oft gehen Rechtsansprüche verloren, weil Fristen nicht beachtet werden.»

TIPP 1: Achten Sie bei den Dokumenten auf Fristen. Reagieren Sie rechtzeitig, oder nehmen Sie möglichst sofort mit dem Unia-Rechtsschutz Kontakt auf!

IN DER MUTTERSPRACHE

Lässt sich eine Anfrage nicht bereits in dieser ersten Phase klären, kommt der Fall ins Service Level 2. Dort teilen sich insgesamt neun Beraterinnen und Berater – fünf in Zürich und je zwei in Winterthur und Schaffhausen – die Bearbeitung komplexer Fälle, die sie je nach Standort, Rechtsgebiet und Sprache zugewiesen erhalten. «Wir sprechen neben Deutsch, Französisch und Italienisch auch Spanisch, Portugiesisch, Albanisch, Türkisch und Englisch», sagt Susana Pereira, deren eigene Muttersprache Portugiesisch ist. «Vielsprachigkeit ist ein wichtiges Merkmal unserer Beratungsqualität. So können wir Mitgliedern, die Deutsch schlecht verstehen, komplizierte Sachverhalte verständlich machen. Auch beziehen wir uns auf den gleichen kulturellen Hintergrund und können so Missverständnisse besser ausräumen. Damit entsteht eine Vertrautheit, die von den Ratsuchenden in ihrer schwierigen Situation sehr geschätzt wird.»

MEHRERE BETROFFENE

Fremdsprachen waren auch in ­jenem Fall gefragt, als dieses Jahr gleich 18 Mitarbeitende eines Subunternehmers auf einer Grossbaustelle im Kanton Zürich ihre Löhne nicht mehr erhielten. Alle stammten aus Osteuropa. An zwei Informationsanlässen wurden alle Betroffenen gemeinsam über die Rechtslage und die Sozialversicherungen in der Schweiz aufgeklärt, ausserdem verfasste der Rechtsschutz für jeden einzelnen die eingeschriebene Mahnung über die individuellen Lohnansprüche. «Seither sind die August- und Septemberlöhne bei allen eingetroffen», berichtet Pereira. «Natürlich bleiben wir dran!»

TIPP 2: Oft betreffen Verstösse gegen Arbeitsrechte nicht nur einzelne Personen, sondern ganze Teams oder Belegschaften. Fragen Sie im Kreis Ihrer Kolleginnen und Kollegen nach. Und wenden Sie sich dann gemeinsam an die Unia!

BELEGE, BELEGE

Ein Klassiker in der Rechtsberatung sind Streitfälle um die Auszahlung geleisteter Überstunden. Auch melden sich immer wieder Mitglieder, die viele Jahre nach einem Arbeitsverhältnis bemerken, dass der damalige Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge nicht pflichtgemäss einbezahlt hat. Was beide Fälle verbindet: Guter Rat ist umso teurer, je schlechter die Ratsuchenden dokumentiert sind. «Bei strittigen Überstunden hilft es enorm, wenn die Rapporte dazu regelmässig von der Firma visiert sind, auch wenn sie von der Arbeitskraft selber zu führen waren», sagt Susana Pereira. «Und aufs Kompensieren von AHV-Beitrags­lücken, die durch Verschulden des Arbeitgebers und ohne Wissen der Versicherten entstanden sind, haben letztere ein Anrecht – aber sie müssen ihren Anspruch beweisen können. Das ist dann bei lange zurückliegenden Fällen manchmal enorm schwierig.»

TIPP 3: Lassen Sie sich Ansprüche, die Sie als Arbeitnehmende haben, regelmässig bestätigen. Bewahren Sie solche Dokumente auf. Und ­bestellen Sie bei der AHV etwa alle zwei Jahre sowie bei Arbeitgeberwechseln einen Kontoauszug.

VOR GERICHT, WENN NÖTIG

Zwar bemühen sich die Rechtsberaterinnen und -berater der Unia, die Fälle gütlich zu regeln. Dennoch bleibt manchmal nichts anderes übrig als der Gang vor Amtsstellen oder vor Gericht.

Unia-Frau Pereira stellt fest: «In den vergangenen Jahren haben die Firmen ihren Rechtsschutz deutlich aufgerüstet und sind ­prozessfreudiger geworden.» Die Rechtsberaterinnen und -berater führen Verhandlungen bei Friedensrichterämtern und Gerichten grundsätzlich selber durch. Je nach Komplexität des Falls und nach Höhe des Streitwerts ziehen sie in Absprache mit der Rechtsabteilung in der Unia-Zentrale in Bern Vertrauens­anwälte bei.

Ob vor Gericht oder mit aussergerichtlichen Regelungen: pro Jahr erstreitet der Unia-Rechtsschutz rund 12 Millionen Franken Entschädigungen. Und unterstützt Tausende von Mitgliedern schnell, kompetent und kostenlos in der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Rechtsschutz rundum

Der Unia-Multi-Rechtsschutz von Coop Rechtsschutz bietet Mitgliedern die passende Ergänzung zum gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Er schützt bei allen wichtigen Rechtsfragen im privaten Haushalt. Neben dem Verkehrsrecht (Bussen, Ausweisentzüge, Unfälle) sind dies auch Rechtsstreitigkeiten mit privaten Versicherungen, Vermietern, Krankenkassen, Ärztinnen, Reisebüros, Händlern. Mit einer Jahresprämie von 120 Franken kostet diese Anschlussversicherung deutlich weniger als andere Rechtsschutz­angebote in der Schweiz (Prämien zwischen 200 und 360 Franken). www.unia.cooprecht.ch


Unia Rechtsschutz für Mitglieder Die Regeln

Die Unia gewährt ihren Mitgliedern Rechtsschutz auf diesen Gebieten:

  1. Im Arbeitsverhältnis: Im Schutz enthalten sind Streitigkeiten mit dem Arbeit­geber, mit staatlichen ­Behörden oder mit Ver­sicherungen, die mit dem Arbeitsverhältnis verbunden sind, mit Aus­nahme der Nichtberufsunfallversicherung. Inbegriffen sind Rechtsstreitigkeiten aus Unfällen auf dem direkten Arbeitsweg sowie Fälle von Diskriminierung und Mobbing am ­Arbeitsplatz.
  2. Bei Arbeitslosigkeit, Rente und Erfüllung der Dienstpflicht: Alle Rechtsstreitigkeiten mit Sozialversicherungen, die während der Zeiten entstehen, in denen Sie als Mitglied arbeitslos sind, Rentnerin oder Rentner sind oder Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst leisten.
  3. Bei gewerkschaftlichen Einsätzen: Alle Streitigkeiten, die in direktem Zusammenhang mit der gewerkschaftlichen Tätigkeit stehen.
  4. Bei Migrationsproblemen: Eingeschlossen sind ausländerrechtliche Streitigkeiten im ­Zusammenhang mit Aufenthaltsbewilligungen und Familien­nachzug.

DREI MONATE. Vom Rechtsschutz kann jedes Mitglied profitieren, das zum Zeitpunkt des Ereignisses seit mindestens drei Monaten der Unia angehört und keine Beitragssausstände von mehr als drei Monaten aufweist. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, erhält ein Mitglied zwar eine ­unentgeltliche Rechtsberatung im Rahmen einer Hilfe zur Selbsthilfe, jedoch keine weiteren Leistungen. Für alle Mitglieder gilt zudem: Besteht der Vorwurf einer vorsätzlichen Straftat, wird Rechtsschutz nur gewährt, wenn der Vorwurf im Zusammenhang mit einer gewerkschaft­lichen Tätigkeit erhoben wird.

DER ERSTE SCHRITT. Melden Sie Ihren Rechtsfall ans regionale Sekretariat (im Fall der Region Zürich-Schaffhausen: via Web­site, E-Mail oder Besuch am Schalter: andere Regionen ­siehe deren Websites). Beim Erst­kontakt wird das für Ihren Fall zweckmässigste weitere ­Vor­gehen festgelegt.

1 Kommentare

  1. Pop Demeter 2. März 2023 um 12:16 Uhr

    ich habe grose probleme mit krankenkasse ist alles bezalt mit belege aber wolen einfacht nicht erkenen?wass kan i machen!!

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