David Aeby von der Unia-Rechtsabteilung beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.
Ich arbeite als Serviceangestellter für ein Restaurant. Seit Ausbruch der Corona-Epidemie in der Schweiz hatten wir alle Kurzarbeit. Jetzt ist das Restaurant aber wieder geöffnet, und wir müssen wieder arbeiten gehen. Allerdings habe ich eine chronische Lungenkrankheit und gehöre deshalb zur Risikogruppe. Der Kontakt mit der Kundschaft beunruhigt mich. Muss ich wirklich wieder arbeiten gehen?
SCHUTZ: Corona-Risikopatienten müssen nicht im Service arbeiten, erhalten aber den vollen Lohn. (Foto: Keystone)
David Aeby: Nein. Für Ihre Tätigkeit ist Homeoffice nicht möglich. Und als Serviceangestellter ist es kaum möglich, Sie vor zwischenmenschlichem Kontakt zu schützen. Deshalb dürfen Sie die Arbeit verweigern und von Ihrem Arbeitgeber trotzdem den vollen Lohn verlangen (Art. 10 c Covid-2-Verordnung). Sie brauchen dazu aber ein ärztliches Attest, das Ihnen bescheinigt, dass Sie zur Risikogruppe gehören und Ihnen Ihre Arbeit deswegen nicht zumutbar ist. Dieses Attest müssen Sie Ihrer Chefin vorlegen. Ihre Firma hat ausserdem die Möglichkeit, für Sie weiterhin Kurzarbeit zu beantragen, weil Sie zur Risikogruppe gehören.