In Japan sterben so viele an Überarbeitung, dass es dafür sogar ein eigenes Wort gibt: Karoshi.
Rund um die Uhr: Geschäftsmänner beim japanischen Privatsender Nippon Television in Tokyo. (Foto: Reuters)
Mit ihrem Tod taten Matsuri Takahashi und Joey Tocnang etwas für ihre Kolleginnen und Kollegen in Japan. Weltweit berichteten nämlich alle grossen Zeitungen darüber und beschäftigten sich mit den fürchterlichen Arbeitsbedingungen in einer der reichsten Industrienationen. Der 27 Jahre alte Filipino Tocnang hatte als Lehrling in einer Giesserei gearbeitet. Er starb im April 2014 an einem Herzinfarkt. Die 24jährige Takahashi stürzte sich im Dezember 2015 vom Dach des Wohnheims einer Werbeagentur. Beide Fälle wurden Ende letzten Jahres nach einer staatlichen Untersuchung als Karoshi anerkannt, als Tod durch Überarbeitung. Tocnang hatte in den Monaten vor seinem Herztod zwischen 79 und 122 Überstunden leisten müssen. Takahashi brachte es auf 130 Stunden Mehrarbeit in ihrem vorletzten und auf 99 Überstunden in ihrem letzten Monat.
UNBEZAHLTE ÜBERSTUNDEN
Ihr Tod trug dazu bei, dass die japanische Regierung erstmals ein Weissbuch mit Daten zu den Überstunden in Auftrag gab. Dazu liess sie 10 000 Unternehmen befragen, von denen 1743 antworteten. Zudem erhielt sie Daten von etwa 20 000 Beschäftigten. Gesetzlich gilt in Japan die 40-Stunden- Woche. Die Firmen können jedoch längere Arbeitszeiten mit den Betriebsgewerkschaften aushandeln. Und von diesem Recht machen sie reichlich Gebrauch: 23 Prozent der Unternehmen gaben an, dass ihre Mitarbeiter mehr als 80 Überstunden im Monat leisteten. Bei der Hälfte dieser Firmen waren es sogar mehr als 100 Stunden. Der Arbeitsrechtler Koji Morioka, einer der Mitarbeiter des Weissbuchs, erklärte, oft müssten die Überstunden nicht einmal gross erzwungen werden. Viele Arbeiterinnen und Arbeiter hielten sie für selbstverständlich und liessen sich deshalb auch nicht für die zusätzlich geleistete Zeit bezahlen.
Als Tod durch Überarbeitung erkennt das Arbeitsministerium diejenigen Fälle an, in denen Beschäftigte mehr als 100 Überstunden in ihrem letzten Monat oder durchschnittlich 80 Überstunden in den letzten sechs Monaten ableisten mussten. In dem Fall muss die Firma die Hinterbliebenen entschädigen. Allein zwischen März 2015 und März 2016 versuchten 2310 Angehörige, diese Entschädigung einzuklagen, so offizielle Angaben der Regierung. In weniger als einem Drittel der Fälle mit Erfolg, weiss Hiroshi Kawahito vom «Nationalen Verteidigungsrat der Karoshi-Opfer». Er ist davon überzeugt, dass die Regierung die Opferzahlen bewusst fälscht, und rechnet selbst mit jährlich um die 20 000 Karoshi-Opfern.
ANGST UM DEN JOB
Vom Tod durch Überarbeitung sprach Japan erstmals 1969. In den 1970er Jahren wurde Karoshi offiziell als Berufskrankheit anerkannt. Damals war das Lohnniveau durchweg sehr tief, und die Beschäftigten mussten durch Überstunden ihr Einkommen aufbessern. In den 1980er Jahren stieg Japan zur weltweit zweitgrössten Wirtschaftsmacht auf und verlangte nach jeder Hand und jeder zusätzlichen Arbeitsstunde. Nachdem mehrere hochrangige Manager am Arbeitsplatz gestorben waren, wurde Karoshi zum Medienthema, und das Arbeitsministerium begann ab 1987 Opferstatistiken zu veröffentlichen. Der Wirtschaftsboom brach Ende der 1990er Jahre zusammen. Nun blieben die Beschäftigten aus Angst, ihren Job zu verlieren, auch nach Feierabend am Arbeitsplatz. Arbeitsrechtler Morioka meint dazu: «Die Leute arbeiten so viel, dass sie nicht mal die Zeit haben, sich zu beklagen.»
Arbeitzeit: Karoshi bald auch in der Schweiz?
Karin Keller-Sutter (Foto: Keystone)
Die Arbeitswoche in der Schweiz ist mit 42 Stunden drei Stunden länger als im europäischen Durchschnitt. In unserem Land werden häufiger die Arbeitszeiten kurzfristig geändert, nur noch eine Minderheit kann die Pausen frei wählen. Über 60 Prozent arbeitet unter Termindruck, 25 Prozent klagen über häufigen oder ständigen Stress, jede und jeder dritte fühlt sich zum Feierabend meistens oder immer total erschöpft. Das sind Ergebnisse der sechsten Europäischen Erhebung über Arbeitsbedingungen aus Schweizer Sicht.
Die neusten Zahlen beruhen auf Angaben von 2015 und belegen im Vergleich zu 2005, was nicht überraschen dürfte: Die Flexibilisierungen des letzten Jahrzehnts gehen durchweg zulasten der Beschäftigten. Damit nicht genug: Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat schon vor längerer Zeit jährliche stressbedingte Gesundheitskosten von vier Milliarden Franken errechnet. Dafür zahlen muss die Allgemeinheit.
Konrad Graber (Foto: Keystone)
BÜNDNIS. All diesen Belastungen zum Trotz beschäftigt sich das Parlament mit einem weiteren Abbau des Arbeitnehmerschutzes. Auf Initiative der St. Galler Ständerätin Karin Keller- Sutter (FDP) und ihres Luzerner Kollegen Konrad Graber (CVP) soll ein bedeutender Teil der Beschäftigten die Arbeitszeit nicht mehr erfassen. Fallen sollen auch die Begrenzung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 45 Stunden und die minimale tägliche Ruhezeit von 11 Stunden.
Kommen Keller-Sutter und Graber mit ihren Vorschlägen durch, herrschen in der Schweiz zwar noch nicht japanische Verhältnisse. Doch auch hier wären die Folgen gravierend: Gratisarbeit und Überarbeitung als Konsequenz fehlender Arbeitszeiterfassung.
Die Gewerkschaftsdachverbände Travail Suisse und SGB haben deshalb zusammen mit der Gesellschaft für Arbeitsmedizin ein «Bündnis gegen Burnout und Gratisarbeit» gegründet, um sich gegen die Deregulierungpläne der beiden Ständeräte zu wehren.